notarieller Vermächtniserfüllungs- und Auseinandersetzungsvertrag – OLG Düsseldorf 3 Wx 192/20

September 15, 2021

notarieller Vermächtniserfüllungs- und Auseinandersetzungsvertrag – Grundbuchberichtigung – OLG Düsseldorf 3 Wx 192/20

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.03.2021 – 3 Wx 192/20 bezieht sich auf eine Grundbuchberichtigung im Zusammenhang mit dem Erbgang von umfangreichem Grundbesitz, dessen Eigentümer verstorben sind.

Das Grundbuchamt ordnete die Berichtigung an und forderte die Erben auf, den Antrag einzureichen, andernfalls ein Zwangsgeld drohte.

Der Beteiligte zu 2. legte dagegen Rechtsmittel ein.

Zwischen den Beteiligten wurde ein notariell beurkundeter Vermächtniserfüllungs- und Auseinandersetzungsvertrag abgeschlossen, der die Aufteilung des Nachlasses regelte.

Dies führte dazu, dass die Grundbuchberichtigung zurückgestellt werden sollte, da der Erbe durch die Eintragung mit unnötigen Kosten belastet worden wäre.

Das Grundbuchamt stimmte dem Vertrag zu und vollzog die Eintragungen der Eigentumswechsel.

Das Gericht befand, dass das Zurückstellen der Grundbuchberichtigung aufgrund des Vertrags gerechtfertigt war.

notarieller Vermächtniserfüllungs- und Auseinandersetzungsvertrag – OLG Düsseldorf 3 Wx 192/20

Es hob den Beschluss des Grundbuchamts auf und erklärte das Verfahren für erledigt. Kosten wurden nicht festgesetzt, da das obsiegende Vorbringen erst nach der ursprünglichen Entscheidung erfolgte und keine Beschwer vorlag.

Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
    • Hintergrund der Entscheidung
    • Berufung des Beteiligten zu 2. gegen den Beschluss des Grundbuchamts
  2. Notariell beurkundeter Vermächtniserfüllungs- und Auseinandersetzungsvertrag
  3. a) Abschluss und Inhalt des Vertrags
  4. b) Einreichung beim Grundbuchamt und Vollzug der Eintragungen
  5. Entscheidung des OLG Düsseldorf – Gründe
  6. a) Zulässigkeit des Rechtsmittels des Beteiligten zu 2.
  7. b) Begründetheit der Beschwerde und Zurückstellung der Grundbuchberichtigung
  8. c) Unterscheidung zwischen erledigendem Ereignis und Sachverhaltsänderung
  9. d) Folgen der Änderung des Sachverhalts für das Zwangsverfahren
  10. Abschluss der Entscheidung
    • Keine Kostenentscheidung und Wertfestsetzung von Amts wegen
    • Rechtsgedanke des § 97 Abs. 2 ZPO
    • Erwägungen zur Rechtsbeschwerde

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Krau Rechtsanwälte und Notar

Wahl englisches Recht zur Vermeidung Pflichtteil

Januar 14, 2025
Wahl englisches Recht zur Vermeidung PflichtteilBGH Urteil vom 29.06.2022 – IV ZR 110/21RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesgerichts…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Erbquote russischer Ehegatte

Januar 12, 2025
Erbquote russischer EhegatteOLG Köln 2 Wx 22/24Beschluss vom 4.3.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das OLG Köln entschied, d…
Krau Rechtsanwälte und Notar

Anspruch Erbe gegen Bank Nachlassinsolvenz

Januar 12, 2025
Anspruch Erbe gegen Bank NachlassinsolvenzverfahrenBVerfG 1 BvR 1031/20Beschluss vom 10.04.2024RA und Notar KrauSachverhalt:…