notarieller Vermächtniserfüllungs- und Auseinandersetzungsvertrag – Grundbuchberichtigung – OLG Düsseldorf 3 Wx 192/20
Der Beschluss des OLG Düsseldorf vom 05.03.2021 – 3 Wx 192/20 bezieht sich auf eine Grundbuchberichtigung im Zusammenhang mit dem Erbgang von umfangreichem Grundbesitz, dessen Eigentümer verstorben sind.
Das Grundbuchamt ordnete die Berichtigung an und forderte die Erben auf, den Antrag einzureichen, andernfalls ein Zwangsgeld drohte.
Der Beteiligte zu 2. legte dagegen Rechtsmittel ein.
Zwischen den Beteiligten wurde ein notariell beurkundeter Vermächtniserfüllungs- und Auseinandersetzungsvertrag abgeschlossen, der die Aufteilung des Nachlasses regelte.
Dies führte dazu, dass die Grundbuchberichtigung zurückgestellt werden sollte, da der Erbe durch die Eintragung mit unnötigen Kosten belastet worden wäre.
Das Grundbuchamt stimmte dem Vertrag zu und vollzog die Eintragungen der Eigentumswechsel.
Das Gericht befand, dass das Zurückstellen der Grundbuchberichtigung aufgrund des Vertrags gerechtfertigt war.
Es hob den Beschluss des Grundbuchamts auf und erklärte das Verfahren für erledigt. Kosten wurden nicht festgesetzt, da das obsiegende Vorbringen erst nach der ursprünglichen Entscheidung erfolgte und keine Beschwer vorlag.
Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.