
notarielles Nachlassverzeichnis Anlass zur Klageerhebung
OLG Frankfurt 10 W 10/22
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass zur Klageerhebung bei Verlangen eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Beschluss vom 8.7.2022
Kernaussage:
Hat ein Beklagter durch sein Verhalten zunächst Anlass zur Klageerhebung gegeben, dieses Verhalten aber noch vor Klageeinreichung so geändert,
dass der Kläger davon ausgehen musste, auch ohne Klage zu seinem Recht zu kommen, hat der Kläger bei sofortigem Anerkenntnis die Prozesskosten zu tragen.
Sachverhalt:
Die Klägerin verlangte von der Beklagten die Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Nachdem die Beklagte der Aufforderung zunächst nicht nachkam, beauftragte sie schließlich doch einen Notar mit der Erstellung des Verzeichnisses.
Die Klägerin reichte dennoch Klage ein.
Die Beklagte erkannte die Ansprüche sofort an.
Das Landgericht (LG) verurteilte die Beklagte zur Tragung der vollen Kosten. Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Beklagten.
Entscheidung des OLG Frankfurt:
Das OLG gab der Beschwerde statt.
Es führte aus, dass die Beklagte zwar zunächst Anlass zur Klageerhebung gegeben hatte, dieser aber vor Klageeinreichung wieder entfallen war.
Denn die Beklagte hatte der Klägerin mitgeteilt, einen Notar beauftragt zu haben, und dieser hatte sich bereits mit den Beteiligten in Verbindung gesetzt.
Die Klageerhebung war daher verfrüht.
Begründung:
Konsequenzen:
Da die Beklagte vor Klageeinreichung den Anlass zur Klageerhebung beseitigt hatte und die Ansprüche sofort anerkannte, hatte die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Hinweise:
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Der Beschluss des OLG Frankfurt a. M. präzisiert die Anforderungen an den Anlass zur Klageerhebung im Zusammenhang mit dem Verlangen eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Er verdeutlicht, dass der Anlass zur Klageerhebung im Zeitpunkt der Klageeinreichung vorliegen muss und dass ein einmal gegebener Anlass wieder entfallen kann.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen