notarielles Nachlassverzeichnis Anlass zur Klageerhebung
OLG Frankfurt 10 W 10/22
Maßgeblicher Zeitpunkt für den Anlass zur Klageerhebung bei Verlangen eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Beschluss vom 8.7.2022
Kernaussage:
Hat ein Beklagter durch sein Verhalten zunächst Anlass zur Klageerhebung gegeben, dieses Verhalten aber noch vor Klageeinreichung so geändert,
dass der Kläger davon ausgehen musste, auch ohne Klage zu seinem Recht zu kommen, hat der Kläger bei sofortigem Anerkenntnis die Prozesskosten zu tragen.
Sachverhalt:
Die Klägerin verlangte von der Beklagten die Erteilung eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Nachdem die Beklagte der Aufforderung zunächst nicht nachkam, beauftragte sie schließlich doch einen Notar mit der Erstellung des Verzeichnisses.
Die Klägerin reichte dennoch Klage ein.
Die Beklagte erkannte die Ansprüche sofort an.
Das Landgericht (LG) verurteilte die Beklagte zur Tragung der vollen Kosten. Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Beklagten.
Entscheidung des OLG Frankfurt:
Das OLG gab der Beschwerde statt.
Es führte aus, dass die Beklagte zwar zunächst Anlass zur Klageerhebung gegeben hatte, dieser aber vor Klageeinreichung wieder entfallen war.
Denn die Beklagte hatte der Klägerin mitgeteilt, einen Notar beauftragt zu haben, und dieser hatte sich bereits mit den Beteiligten in Verbindung gesetzt.
Die Klageerhebung war daher verfrüht.
Begründung:
Konsequenzen:
Da die Beklagte vor Klageeinreichung den Anlass zur Klageerhebung beseitigt hatte und die Ansprüche sofort anerkannte, hatte die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Hinweise:
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Der Beschluss des OLG Frankfurt a. M. präzisiert die Anforderungen an den Anlass zur Klageerhebung im Zusammenhang mit dem Verlangen eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Er verdeutlicht, dass der Anlass zur Klageerhebung im Zeitpunkt der Klageeinreichung vorliegen muss und dass ein einmal gegebener Anlass wieder entfallen kann.
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