Das Landgericht hatte die Schuldnerin (Erbin) verurteilt, dem Gläubiger (Pflichtteilsberechtigter) Auskunft über den Nachlass zu erteilen,
und zwar durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses.
Die Schuldnerin legte daraufhin eine notarielle Urkunde vor, die lediglich ihre eigenen Erklärungen zum Nachlass enthielt, ohne dass der Notar eigene Ermittlungen angestellt hatte.
Das Landgericht hatte dies als ausreichend angesehen.
Der Gläubiger legte hiergegen sofortige Beschwerde ein.
Streitpunkt:
Kern des Rechtsstreits war die Frage, welche Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu stellen sind
und inwieweit der Notar verpflichtet ist, eigene Ermittlungen zum Nachlass anzustellen.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht Koblenz gab der sofortigen Beschwerde des Gläubigers statt.
Es entschied, dass die von der Schuldnerin vorgelegte notarielle Urkunde den Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis nicht genügt.
Begründung:
Fazit:
Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Anforderungen an den Inhalt eines notariellen Nachlassverzeichnisses präzisiert
und die Bedeutung der eigenen Ermittlungspflicht des Notars hervorgehoben.
Notare dürfen sich nicht darauf beschränken, die Erklärungen des Erben zu protokollieren,
sondern müssen selbst aktiv werden und den Nachlassbestand in zumutbarem Umfang ermitteln.
Dies dient dem Schutz des Pflichtteilsberechtigten und gewährleistet eine höhere Richtigkeit der Auskunft.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.