
Notwendigkeit Einschaltung Rechtsanwalt Nachlassbeschwerde
OLG Frankfurt am Main – Beschluss 28.09.2017 – 20 W 5/17
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 28. September 2017 (Az.: 20 W 5/17) behandelt die Frage,
ob die Einschaltung eines Rechtsanwalts im Nachlassbeschwerdeverfahren notwendig ist und somit die entsprechenden Kosten erstattungsfähig sind.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Beschwerdegegner, der als Rechtsanwalt und zugleich als Testamentsvollstrecker auftrat,
die Erstattung von Anwaltskosten beantragt, die ihm im Rahmen eines Erbscheinsverfahrens entstanden waren.
Der Beschwerdeführer hatte dies angefochten, mit der Begründung, dass der Beschwerdegegner in seiner Funktion als Testamentsvollstrecker
und nicht als Rechtsanwalt tätig war und somit keine Anwaltskosten geltend machen könne.
Zudem wurde argumentiert, dass der Beschwerdegegner und die anwaltliche Vertreterin einer anderen Verfahrensbeteiligten in derselben Sozietät arbeiteten,
was einen unzulässigen wirtschaftlichen Vorteil darstellen könnte.
Das OLG Frankfurt entschied, dass die im Nachlassbeschwerdeverfahren entstandenen Anwaltskosten nicht automatisch notwendig sind
und im Kostenfestsetzungsverfahren jeweils im Einzelfall geprüft werden müssen.
Es wurde betont, dass ein Rechtsanwalt, der in eigener Sache im Rahmen der freiwilligen Gerichtsbarkeit tätig wird,
keine Erstattung fiktiver Anwaltsgebühren verlangen kann, da diese keine notwendigen Aufwendungen darstellen. Demzufolge sind solche Kosten grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
Im konkreten Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass der Beschwerdegegner keine Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten verlangen kann,
da seine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker nicht die Notwendigkeit einer zusätzlichen anwaltlichen Vertretung begründet.
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der sparsamen Verfahrensführung.
Somit wurde der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss abgeändert und der Antrag des Beschwerdegegners auf Kostenerstattung zurückgewiesen.
Die Entscheidung erging gerichtskostenfrei, und die Beteiligten müssen ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst tragen.
Eine Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde nicht zugelassen, da die rechtlichen Grundlagen als anerkannt gelten und die Entscheidung keinen grundsätzlichen Klärungsbedarf aufweist.
Ein Nachlassbeschwerdeverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, in dem es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Nachlass geht.
Es handelt sich um ein Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, das beim Nachlassgericht geführt wird.
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