Nutzungsentschädigung unter Miterben
Stufenklage,
Auskunftsansprüche,
Nachlassbestand,
LG Mönchengladbach 11 O 1/16
Die Klägerin und der Beklagte sind die einzigen Kinder der Erblasserin.
Der Beklagte lebte mit der Erblasserin im gemeinsamen Haus, das zum Nachlass gehörte, und bewohnte es nach ihrem Tod weiter.
Die Klägerin verlangte vom Beklagten Auskunft über den Nachlass und Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Hauses.
Der Beklagte verweigerte die Auskunft.
Entscheidung des Landgerichts
Das Landgericht wies den Antrag der Klägerin auf Prozesskostenhilfe zurück. Es begründete seine Entscheidung damit,
dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.
Gründe für die Entscheidung
Fazit
Der Beschluss des Landgerichts Mönchengladbach verdeutlicht, dass Miterben grundsätzlich keinen Anspruch
auf Auskunft, Nutzungsentschädigung oder Rechenschaftslegung gegeneinander haben.
Jeder Miterbe ist selbst dafür verantwortlich, sich die notwendigen Informationen über den Nachlass zu beschaffen.
Zusätzliche Informationen
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.