ob die Einkommensteuer des Todesjahres des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann – Niedersächsisches FG 3 K 332/10

Mai 30, 2022
Verfügungsbefugnis Testamentsvollstrecker auch für die Nacherben

ob die Einkommensteuer des Todesjahres des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann – Niedersächsisches FG 3 K 332/10

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) hatte über die Frage zu entscheiden, ob die Einkommensteuer des Todesjahres eines Erblassers als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann.

Im vorliegenden Fall war die Klägerin eine der Erbinnen des verstorbenen L. und beantragte den Abzug der Einkommensteuer für das Jahr 2004 als Nachlassverbindlichkeit.

Das Finanzamt hatte jedoch die Einkommensteuer nicht anerkannt, was zu einem Rechtsstreit führte.

Das FG entschied, dass die Einkommensteuer des Todesjahres des Erblassers nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann,

da sie zum maßgeblichen Stichtag noch nicht entstanden war.

Gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsteht die Einkommensteuer erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, also am Ende des Kalenderjahres.

Selbst wenn der Erblasser im Laufe des Kalenderjahres verstorben ist, entsteht die Einkommensteuer erst zum Jahresende, während der Erbfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt eintritt.

ob die Einkommensteuer des Todesjahres des Erblassers als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann – Niedersächsisches FG 3 K 332/10

Die Klage der Erbin wurde daher abgewiesen.

Das FG stützte seine Entscheidung auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), der bereits in früheren Urteilen festgestellt hatte,

dass Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits bestehen.

Das Urteil des FG lässt Revision zu, da die Rechtsfrage in der Literatur kontrovers diskutiert wird und es noch keine höchstrichterliche Entscheidung zu einem vergleichbaren Sachverhalt gibt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Einleitung
  2. Sachverhalt
    • 2.1 Die Klägerin und der Erbfall
    • 2.2 Festsetzung der Einkommensteuer für 2004
    • 2.3 Antrag auf Abzug der Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit
  3. Streitfrage
    • 3.1 Kann die Einkommensteuer des Todesjahres als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden?
  4. Standpunkte der Parteien
    • 4.1 Standpunkt der Klägerin
    • 4.2 Standpunkt des Beklagten
  5. Entscheidungsgründe des Niedersächsischen FG
    • 5.1 Rechtliche Beurteilung der Frage
    • 5.2 Berücksichtigung einschlägiger Kommentare und Literatur
    • 5.3 Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BFH
  6. Ergebnis und Ausblick
    • 6.1 Entscheidung des Niedersächsischen FG
    • 6.2 Zulassung der Revision und Kostenentscheidung
RA und Notar Krau

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Warnhinweis:

    Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

    Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

    Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

    Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

    Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

    Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

    Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

    Letzte Beiträge

    testament, hand, write, ballpoint pen, paper, letter, letters, pen, will, intention, decision, resolution, projects, attachment, declaration of intent, disposal, advance directive, notary, volition, testament, testament, testament, testament, testament, will, will, will, notary

    Amtsgericht Hagen – Ausschlagung

    Mai 7, 2026
    Amtsgericht Hagen – AusschlagungAG Hagen, Beschl. v. 22.4.2025 – 140 C 22/24Einleitung: Wenn das Erbe zur rechtlich…
    Trauer Grabstein

    Landgericht Köln – Bestattungsvorsorge

    Mai 7, 2026
    Landgericht Köln – BestattungsvorsorgeLG Köln, Beschl. v. 18.12.2025 – 19 O 387/25Die Bestattungsvorsorge: Den letz…

    Antrag – Tenor und Belegvorlage im Rahmen von § 2314 BGB

    Mai 7, 2026
    Antrag – Tenor und Belegvorlage im Rahmen von § 2314 BGBHier findest du eine umfassende und leicht verständliche Zusammenfassung zu den Rechten…