Oberlandesgericht Brandenburg 3 W 121/22

März 24, 2023

Oberlandesgericht Brandenburg 3 W 121/22

Beschluss vom 17.11.2022

Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bez. des Ausschlusses der gesetzlichen Erbfolge

RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass die Söhne eines Erblassers trotz einer testamentarischen Regelung,

die sie von der Erbschaft ausschloss, dennoch gesetzliche Erben wurden, nachdem die im Testament eingesetzten Erben das Erbe ausgeschlagen hatten.

Der Wortlaut des Testaments ließ keine eindeutige Enterbung erkennen, sondern lediglich einen Ausschluss von der testamentarisch angeordneten Erbfolge.

Sachverhalt:

Oberlandesgericht Brandenburg 3 W 121/22

  • Der Erblasser war zweimal verheiratet und hatte aus erster Ehe drei Söhne.
  • Mit seiner zweiten Ehefrau errichtete er ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich zunächst gegenseitig zu Alleinerben einsetzten.
  • Nach dem Tod beider Ehepartner sollten die Nichte und der Neffe der Ehefrau erben.
  • Im Testament hieß es explizit, dass die Söhne des Erblassers „durch das Testament nicht erbberechtigt“ seien.
  • Nach dem Tod des Erblassers und seiner zweiten Ehefrau schlugen die eingesetzten Erben das Erbe aus.
  • Einer der Söhne beantragte daraufhin einen Erbschein, der ihn und seine Brüder als gesetzliche Erben ausweisen sollte.

Entscheidung des Nachlassgerichts:

Das Nachlassgericht wies den Antrag des Sohnes zurück, da es die testamentarische Regelung als Enterbung der Söhne interpretierte.

Oberlandesgericht Brandenburg 3 W 121/22

Beschwerde vor dem Oberlandesgericht:

Der Sohn legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts ein. Er argumentierte, dass das Testament keine Enterbung im Sinne eines Ausschlusses von der gesetzlichen Erbfolge enthielt.

Entscheidung des Oberlandesgerichts:

Das Oberlandesgericht gab der Beschwerde statt und hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf.

Begründung:

  • Auslegung des Testaments: Das Gericht betonte, dass bei der Auslegung eines Testaments der wirkliche Wille des Erblassers zu erforschen ist. Im vorliegenden Fall enthielt das Testament zwar eine Klausel, die die Söhne von der Erbschaft ausschloss, jedoch fehlte eine ausdrückliche Enterbung. Die Formulierung „durch das Testament nicht erbberechtigt“ bezog sich nach Ansicht des Gerichts lediglich auf den Ausschluss von der testamentarisch angeordneten Erbfolge, nicht aber auf die gesetzliche Erbfolge.
  • Keine eindeutige Enterbung: Das Gericht stellte klar, dass die Übergehung gesetzlicher Erben in einem Testament nicht automatisch eine Enterbung darstellt. Eine Enterbung liegt nur dann vor, wenn der Erblasser den Willen zum Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge eindeutig zum Ausdruck bringt. Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben.

Oberlandesgericht Brandenburg 3 W 121/22

  • Keine Ersatzerben: Das Gericht prüfte zudem, ob der Sohn der im Testament eingesetzten Nichte als Ersatzerbe in Betracht kam. Da die Erblasser jedoch nicht den Abkömmling, sondern die Nichte selbst eingesetzt hatten, konnte die Auslegungsregel des § 2069 BGB nicht angewendet werden. Eine Einsetzung des Sohnes als Ersatzerbe konnte auch nicht durch ergänzende Auslegung des Testaments festgestellt werden.

Fazit:

Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte klar, dass die bloße Übergehung gesetzlicher Erben in einem Testament nicht automatisch eine Enterbung bedeutet.

Für eine Enterbung ist ein eindeutiger Wille des Erblassers zum Ausschluss von der gesetzlichen Erbfolge erforderlich.

Im vorliegenden Fall fehlte es an einem solchen eindeutigen Willen, sodass die Söhne des Erblassers nach der Ausschlagung der testamentarisch eingesetzten Erben als gesetzliche Erben zum Zuge kamen.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

taxes, tax office, tax return, form, income tax return, income tax, wealth, finance, tax evasion, money, accounting, income, invoice, taxes, taxes, taxes, taxes, taxes, income tax, income tax, income tax, income tax, accounting

Schenkungsteuer: Steuerbefreiung nach § 13 I Nr 15 und 17 ErbStG

Dezember 12, 2025
Schenkungsteuer: Steuerbefreiung nach § 13 I Nr 15 und 17 ErbStGZusammenfassung des Urteils: Schenkungsteuerpflicht einer Landesstiftu…
Bestattung

Schadensersatz wegen Bestattungskosten – Tod aufgrund Impfschadens

Dezember 7, 2025
Schadensersatz wegen Bestattungskosten – Tod aufgrund ImpfschadensGericht: LG Halle (Saale) 3. Zivilkammer Entscheidungsdatum: 05.09.2025 Aktenz…
Notar Schild

Zwangsgeld wegen Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses

Dezember 7, 2025
Zwangsgeld wegen Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen NachlassverzeichnissesOLG München, Beschluss v. 08.10.2025 – 33 W 1013/25 eVori…