Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 134/12 Auslegung, gemeinschaftliches Testament, Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen

August 13, 2017

Zur Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments mit einer Schlusserbeneinsetzung von Stiefkindern und einer Pflichtteilsstrafeklausel und zur Bindungswirkung wechselbezüglicher Verfügungen.

Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

 

Die Beteiligte zu 2) hat der Beteiligten zu 1) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

 

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 60.000 € festgesetzt.

 

 

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