öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung einer notariellen Vorsorgevollmacht
OLG München 27.06.2018 – 34 Wx 438/17
Das Oberlandesgericht (OLG) München entschied am 27. Juni 2018 über die Beschwerde der Beteiligten gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts Deggendorf vom 22. August 2017.
Die Beschwerdeführer, Erben des am 8. Oktober 2015 verstorbenen Vollmachtgebers, beantragten die öffentliche Bekanntmachung
der Kraftloserklärung einer notariellen Vorsorgevollmacht, die dem Vollmachtgeber am 18. September 2014 erteilt worden war.
Diese Vollmacht, die auch über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gültig bleiben sollte, war der Ehefrau des Vollmachtgebers erteilt worden.
Nachdem die Bevollmächtigte nach dem Tod des Vollmachtgebers die Herausgabe der Vollmachtsurkunde verweigert hatte,
beantragten die Erben die öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung der Vollmacht.
Das Amtsgericht wies den Antrag ab und sah kein Rechtsschutzbedürfnis, da der Vollmachtgeber verstorben war und keine missbräuchliche Verwendung der Vollmacht drohte.
Das OLG München hob diese Entscheidung auf und verwies die Sache zurück an das Amtsgericht zur erneuten Entscheidung unter Berücksichtigung seiner Rechtsauffassung.
Das OLG stellte fest, dass ein Rechtsschutzbedürfnis der Erben besteht, da die Rückgabe der Vollmachtsurkunde verweigert wurde und
somit die öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung gemäß § 176 BGB notwendig sei,
um die aus der Vollmachtsurkunde resultierenden Rechtsscheinwirkungen zu zerstören.
Insbesondere betonte das OLG, dass die transmortale Wirkung der Vollmacht die Erben in eine Situation bringt,
in der sie sich vor möglichen Haftungsrisiken nur durch die Kraftloserklärung schützen können.
Das OLG entschied außerdem, dass die Beteiligten die ihnen entstandenen Kosten selbst tragen müssen und setzte den Geschäftswert des Verfahrens auf 10.000 Euro fest.
Eine mündliche Erörterung hielt das OLG für entbehrlich, und die Entscheidung wurde unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des OLG an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung einer notariellen Vorsorgevollmacht ist ein wichtiger Schritt, um die Rechtssicherheit im Rechtsverkehr zu gewährleisten.
Sie dient dazu, Dritte über den Widerruf der Vollmacht zu informieren und so Missbrauch zu verhindern.
Voraussetzungen:
Verfahren:
Rechtliche Grundlagen:
Besonderheiten:
Fazit:
Die öffentliche Bekanntmachung der Kraftloserklärung einer notariellen Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um den Missbrauch von Vollmachten zu verhindern.
Sie dient der Rechtssicherheit im Rechtsverkehr und schützt die Interessen des Vollmachtgebers.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.