OLG Brandenburg 1 AR 22/22

März 24, 2023

OLG Brandenburg 1 AR 22/22

Zusammenfassung RA und Notar Krau

Kernaussage:

  • Ein Verweisungsbeschluss eines Amtsgerichts ist bindend, solange er nicht offensichtlich gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist.
  • Im vorliegenden Fall bestätigte das OLG Brandenburg die Zuständigkeit des Amtsgerichts Schöneberg für ein Erbscheinsverfahren, obwohl Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit der Erblasserin bestanden.
  • Die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bleibt bestehen, da die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit durch das verweisende Gericht vertretbar war.

Hintergrund:

  • Die Beteiligte beantragte beim Amtsgericht Fürstenwalde/Spree einen Erbschein für eine 1998 in den USA verstorbene Erblasserin und gab an, diese habe die deutsche Staatsangehörigkeit besessen.
  • Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree wies darauf hin, dass es möglicherweise nicht zuständig sei, da die Erblasserin zum Zeitpunkt ihres Todes keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.
  • Später legte die Beteiligte eine Sterbeurkunde vor, in der die Erblasserin als US-amerikanische Staatsbürgerin ausgewiesen war.
  • Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree forderte eine Berichtigung des Antrags hinsichtlich der Staatsangehörigkeit.
  • Die Beteiligte erklärte, die Erblasserin habe die deutsche Staatsangehörigkeit besessen und legte ein Schreiben der US-Behörden vor, das keinen Hinweis auf einen Wechsel der Staatsangehörigkeit enthielt.
  • Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree verwies das Verfahren an das Amtsgericht Schöneberg.
  • Das Amtsgericht Schöneberg lehnte die Übernahme ab und verwies das Verfahren zurück.
  • Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree lehnte ebenfalls die erneute Übernahme ab und legte die Sache dem Oberlandesgericht zur Bestimmung der Zuständigkeit vor.

OLG Brandenburg 1 AR 22/22

Entscheidung des Gerichts:

  • Das OLG Brandenburg entschied, dass das Amtsgericht Schöneberg zuständig ist.
  • Es stellte fest, dass der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Fürstenwalde/Spree bindend ist, da er nicht offensichtlich gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft war.
  • Obwohl Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit der Erblasserin bestanden, war die Annahme dieser Staatsangehörigkeit durch das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree vertretbar, da die Beteiligte dies eidesstattlich versichert und entsprechende Unterlagen vorgelegt hatte.
  • Daher bleibt die Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bestehen und das Amtsgericht Schöneberg ist zuständig.

Fazit:

Im Interesse einer zügigen Verfahrensabwicklung ist die Willkürschwelle für die Annahme einer objektiv willkürlichen Verweisung hoch anzusetzen.

Ein Verweisungsbeschluss ist bindend, solange er nicht offensichtlich gesetzwidrig oder grob rechtsfehlerhaft ist.

Auch wenn Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen, kann die Bindungswirkung nicht ohne Weiteres aufgehoben werden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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