OLG Brandenburg 3 U 122/20 – Auskunft erteilen über Bestand des Nachlasses durch Ergänzung des notariellen Nachlassverzeichnisses
Das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) 3 U 122/20 betrifft die Pflicht eines Erben, Auskunft über den Nachlass zu erteilen und das notarielle Nachlassverzeichnis zu ergänzen.
Die Kläger, als pflichtteilsberechtigte Geschwister des Verstorbenen, forderten eine detaillierte Aufstellung des Nachlasses und zusätzliche Informationen über Schenkungen, erhaltene Geschenke und Verbindlichkeiten des Erblassers.
Das Gericht entschied, dass das bisherige Nachlassverzeichnis nicht ausreichend war und der Notar weitere Ermittlungen hätte durchführen müssen.
Die Kläger haben Anspruch auf ergänzende Informationen über bestimmte Schenkungen, die der Erblasser möglicherweise gemacht hat, sowie über Verbindlichkeiten und andere relevante Aspekte des Nachlasses.
Die Beklagte, als Alleinerbin, wurde dazu verurteilt, das vorhandene Verzeichnis zu ergänzen, um den Klägern eine genauere Einsicht in den Nachlass zu ermöglichen.
Das Gericht betonte, dass die Ergänzung nur in den spezifischen Punkten erfolgen müsse, die das bisherige Verzeichnis unzureichend abdeckte, und nicht eine vollständige Neuerstellung erforderte.
Zudem entschied das Gericht, dass die Beklagte nicht verpflichtet war, bei der Erstellung des Verzeichnisses persönlich anwesend zu sein, und dass die Auskunftserteilung durch den Notar ausreichend war, solange sie die erforderlichen Informationen bereitstellte.
Einleitung
Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) 3 U 122/20
Pflicht des Erben zur Auskunftserteilung
Anforderungen an das notarielle Nachlassverzeichnis
Konkrete Unzulänglichkeiten im vorliegenden Verzeichnis
Entscheidung des Gerichts zur Ergänzung des Verzeichnisses
Schlussfolgerung und Ausblick
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.