OLG Braunschweig Beschluss 6.8.2024 – 2 W 35/24 – Eintragung einer aufgrund transmortaler Vollmacht bestellten Grundschuld
Fehlende Erfordernis der Voreintragung der Erben im Grundbuch
Die Erblasserin hatte ihrer Tochter eine transmortale Vollmacht erteilt.
Nach dem Tod der Erblasserin verkaufte die Tochter als Bevollmächtigte ein Grundstück der Erblasserin und bewilligte die Eintragung einer Finanzierungsgrundschuld für den Käufer.
Das Grundbuchamt verlangte für die Eintragung der Grundschuld die Voreintragung der Erben.
Gegen diese Zwischenverfügung legte die Notarin Beschwerde ein.
Kernaussagen des Gerichts:
Entscheidung:
Das OLG Braunschweig hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf und gab die Sache zur Entscheidung über den Eintragungsantrag an das Grundbuchamt zurück.
Bedeutung des Beschlusses:
Der Beschluss verdeutlicht die Befugnisse eines transmortal Bevollmächtigten im Grundbuchverkehr und erleichtert die Eintragung von Grundschulden,
die von einem solchen Bevollmächtigten bestellt werden.
Er trägt zur Vereinfachung und Beschleunigung des Grundbuchverfahrens bei.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.