OLG Bremen Beschluss 30.8.2017 – 5 W 27/16 Gemeinschaftliches Testament – Wirksamkeit Änderungsvorbehalt von wechselbezüglichen Verfügungen

Juni 10, 2019

OLG Bremen 5 W 27/16

Beschluss 30.8.2017

Gemeinschaftliches Testament

Wirksamkeit Änderungsvorbehalt von wechselbezüglichen Verfügungen

RA und Notar Krau:

Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen entschied am 30. August 2017 über die Wirksamkeit eines Änderungsvorbehalts

in einem gemeinschaftlichen Testament, der von der Zustimmung eines Dritten, hier eines Testamentsvollstreckers, abhängig gemacht wurde.

Der Fall betraf die Anordnung eines Erbscheins auf Grundlage eines notariellen Einzeltestaments des Erblassers von 2011,

das die vorherigen gemeinschaftlichen Testamente des Erblassers und seiner bereits verstorbenen Ehefrau modifizierte.

Die Ehegatten hatten in mehreren gemeinschaftlichen Testamenten ihre Kinder und Enkel als Erben des Letztversterbenden eingesetzt und festgelegt,

dass Änderungen am Testament durch den Überlebenden nur mit Zustimmung eines Testamentsvollstreckers erfolgen dürfen.

OLG Bremen 5 W 27/16

In seinem späteren Einzeltestament von 2011 setzte der überlebende Ehegatte jedoch die Töchter als alleinige Erben ein,

ohne eine Abstimmung mit den benannten Testamentsvollstreckern vorzunehmen.

Die Beteiligten stritten darüber, ob dieses Einzeltestament gültig war.

Die Beteiligte 1 argumentierte, dass der Erblasser gemäß dem gemeinschaftlichen Testament von 2000 nicht allein

und ohne Zustimmung der Testamentsvollstrecker eine abweichende Verfügung treffen durfte.

Das Amtsgericht Bremen-Blumenthal wies ihren Antrag auf Einziehung des Erbscheins zurück,

indem es erklärte, dass der Zustimmungsvorbehalt zwar unwirksam sei, aber die restlichen Teile der Änderungsklausel gültig blieben.

Das Oberlandesgericht hingegen entschied, dass der Änderungsvorbehalt einschließlich der Zustimmungspflicht wirksam sei.

Die Ehegatten hätten das Recht, ihre Änderungsbefugnis mit beliebigen Einschränkungen zu versehen.

OLG Bremen 5 W 27/16

Das Gericht sah keine Verletzung des Gebots der Höchstpersönlichkeit gemäß § 2065 BGB,

da es sich hier um eine Einschränkung einer vom Gesetz nicht vorgesehenen Freiheit handelte.

Demnach hätte der Erblasser das Einzeltestament nicht ohne die Zustimmung der Testamentsvollstrecker wirksam errichten können.

Das Gericht ordnete daher die Einziehung des Erbscheins an.

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass Ehegatten in gemeinschaftlichen Testamenten weitgehende Freiheit haben,

Änderungsvorbehalte zu formulieren, und dass solche Klauseln auch von der Zustimmung Dritter abhängig gemacht werden können.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

brown concrete palace under blue sky at daytime

Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23

Dezember 7, 2024
Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23Beschluss vom 8. August 2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom …
brown and white concrete church near bare trees under blue sky during daytime

OLG Oldenburg 3 W 53/24

Dezember 7, 2024
OLG Oldenburg 3 W 53/24Beschluss vom 21.08.2024RA und Notar KrauKernaussage:Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, das…
testament, hand, write

OLG Nürnberg 1 Wx 1539/23

Dezember 7, 2024
OLG Nürnberg 1 Wx 1539/23Beschluss vom 08.08.2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 08.08.2023 befass…