OLG Celle 6 W 106/23 – Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

Oktober 28, 2024

OLG Celle 6 W 106/23 – Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

RA und Notar Krau

Der Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14.03.2024 behandelt die Frage der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments,

wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war.

Kernaussagen:

  • Ein gemeinschaftliches Testament ist unwirksam, wenn einer der Ehegatten bei der Errichtung testierunfähig war.
  • Eine Umdeutung eines solchen Testaments in ein Einzeltestament des testierfähigen Ehegatten ist nicht möglich, wenn der testierunfähige Ehegatte den Wortlaut der letztwilligen Verfügungen eigenhändig geschrieben hat.

Sachverhalt:

Ein Ehepaar hatte ein gemeinschaftliches Testament errichtet, das die Ehefrau eigenhändig geschrieben und beide Ehegatten unterschrieben hatten.

Später wurde festgestellt, dass die Ehefrau zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war.

Es stellte sich die Frage, ob das Testament wirksam war und ob es in ein Einzeltestament des Ehemannes umgedeutet werden konnte.

OLG Celle 6 W 106/23 – Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

Entscheidung des OLG Celle:

Das OLG Celle entschied, dass das gemeinschaftliche Testament unwirksam ist, da die Ehefrau bei der Errichtung testierunfähig war.

Eine Umdeutung in ein Einzeltestament des Ehemannes sei nicht möglich, da dieser das Testament nicht eigenhändig geschrieben habe.

Begründung:

  • Testierunfähigkeit: Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testierunfähiger kein Testament errichten. Die Testierunfähigkeit der Ehefrau führt daher zur Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments.
  • Keine Umdeutung: Eine Umdeutung des gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament des Ehemannes scheidet aus, da dieser das Testament nicht eigenhändig geschrieben hat. Die bloße Unterschrift unter einen von der Ehefrau geschriebenen Text genügt nicht den Formerfordernissen eines Einzeltestaments nach § 2247 BGB.
  • Formvorschriften: Das OLG betont die Bedeutung der Formvorschriften für Testamente. Diese dienen dem Schutz des Erblassers und der Sicherung seines letzten Willens.

Auswirkungen:

Die Entscheidung des OLG Celle verdeutlicht die strengen Formerfordernisse für Testamente.

Sie zeigt, dass die Testierunfähigkeit eines Ehegatten zur Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments führt und eine Umdeutung in ein Einzeltestament nur in engen Grenzen möglich ist.

OLG Celle 6 W 106/23 – Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

  • Die Testierunfähigkeit eines Ehegatten führt zur Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments.
  • Eine Umdeutung in ein Einzeltestament ist nur möglich, wenn der testierfähige Ehegatte das Testament eigenhändig geschrieben hat.
  • Die Entscheidung verdeutlicht die strengen Formerfordernisse für Testamente.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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