OLG Celle 6 W 106/23 – Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments
Der Beschluss des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14.03.2024 behandelt die Frage der Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments,
wenn ein Ehegatte zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war.
Kernaussagen:
Sachverhalt:
Ein Ehepaar hatte ein gemeinschaftliches Testament errichtet, das die Ehefrau eigenhändig geschrieben und beide Ehegatten unterschrieben hatten.
Später wurde festgestellt, dass die Ehefrau zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung testierunfähig war.
Es stellte sich die Frage, ob das Testament wirksam war und ob es in ein Einzeltestament des Ehemannes umgedeutet werden konnte.
Entscheidung des OLG Celle:
Das OLG Celle entschied, dass das gemeinschaftliche Testament unwirksam ist, da die Ehefrau bei der Errichtung testierunfähig war.
Eine Umdeutung in ein Einzeltestament des Ehemannes sei nicht möglich, da dieser das Testament nicht eigenhändig geschrieben habe.
Begründung:
Auswirkungen:
Die Entscheidung des OLG Celle verdeutlicht die strengen Formerfordernisse für Testamente.
Sie zeigt, dass die Testierunfähigkeit eines Ehegatten zur Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments führt und eine Umdeutung in ein Einzeltestament nur in engen Grenzen möglich ist.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.