OLG Düsseldorf 16 W 93/23 Online-Glücksspiel
Beschluss vom 02.12.2024
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 02.12.2024 befasst sich mit der Kostenverteilung in einem Rechtsstreit um Auskunftsansprüche nach der
Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen.
Sachverhalt:
Der Kläger hatte sich an Online-Glücksspielen der Beklagten beteiligt, die zwar über eine Glücksspiellizenz in Malta, aber nicht in Deutschland verfügte, obwohl sich ihr Angebot auch an deutsche Spieler richtete.
Der Kläger forderte die Beklagte zur Auskunft über seine Daten nach Art. 15 DS-GVO auf, um insbesondere seine Zahlungs- und Spielhistorie zu erfahren.
Nachdem die Beklagte dieser Aufforderung nicht nachkam, erhob der Kläger Klage, in der er neben dem Auskunftsanspruch auch die Erstattung seiner Spielverluste geltend machte.
Nachdem die Beklagte dem Kläger die begehrten Auskünfte erteilt hatte, aus denen hervorging, dass er keine Verluste erlitten hatte, erklärte der Kläger den Rechtsstreit für erledigt.
Die Beklagte schloss sich der Erledigungserklärung an und beantragte, dem Kläger die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Das Landgericht hob die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander auf.
Gegen diese Entscheidung legte die Beklagte Beschwerde ein, der Kläger Anschlussbeschwerde.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde der Beklagten zurück und gab der Anschlussbeschwerde des Klägers statt.
Begründung:
Fazit:
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf stärkt die Rechte von Spielern gegenüber illegalen Glücksspielanbietern.
Sie stellt klar, dass der Auskunftsanspruch nach Art. 15 DS-GVO auch zur Vorbereitung von Zahlungsansprüchen genutzt werden kann
und dass die Kosten des Verfahrens in der Regel vom Glücksspielanbieter zu tragen sind, wenn dieser sich mit der Auskunftserteilung in Verzug befindet.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.