OLG Düsseldorf 25 Wx 68/17 – Erbscheinsverfahren – Eidesstattliche Versicherung des Vorsorgebevollmächtigten eines geschäftsunfähigen Erben

November 28, 2019

OLG Düsseldorf 25 Wx 68/17 – Erbscheinsverfahren – Eidesstattliche Versicherung des Vorsorgebevollmächtigten eines geschäftsunfähigen Erben

RA und Notar Krau

Das OLG Düsseldorf entschied, dass ein Vorsorgebevollmächtigter eines geschäftsunfähigen Erben berechtigt ist, eine eidesstattliche Versicherung im Erbscheinsverfahren abzugeben.

In diesem Fall ging es um einen Erben, der aufgrund einer Erkrankung nicht geschäftsfähig war und daher durch einen Vorsorgebevollmächtigten vertreten wurde.

Der Vorsorgebevollmächtigte hatte einen Erbschein beantragt, jedoch wurde dieser Antrag vom Amtsgericht abgelehnt, da die eidesstattliche Versicherung nicht vom Erben selbst, sondern vom Vorsorgebevollmächtigten abgegeben worden war.

Das OLG Düsseldorf hob diese Entscheidung auf und begründete dies damit, dass:

  • Vorsorgebevollmächtigte als Vertreter: Ein Vorsorgebevollmächtigter steht einem gesetzlichen Vertreter gleich und ist berechtigt, den geschäftsunfähigen Erben in allen rechtlichen Angelegenheiten zu vertreten, einschließlich Erbschaftsangelegenheiten.
  • Eidesstattliche Versicherung: Die eidesstattliche Versicherung dient der Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im Erbscheinsantrag. Da der Erbe aufgrund seiner Geschäftsunfähigkeit diese Versicherung nicht selbst abgeben kann, ist die Versicherung des Vorsorgebevollmächtigten ausreichend.

In der Folge bedeutet dieses Urteil:

  • Vereinfachung von Erbfällen: Für geschäftsunfähige Erben wird das Erbscheinsverfahren vereinfacht, da die Beteiligung eines Betreuers in vielen Fällen entfallen kann.
  • Stärkung der Stellung des Vorsorgebevollmächtigten: Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung des Vorsorgebevollmächtigten als Vertreter des Geschäftsunfähigen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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