OLG Düsseldorf Beschluss 16.01.2013 – I-3 Wx 27/12 Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich Testierfähigkeit

Juni 24, 2018

OLG Düsseldorf Beschluss 16.01.2013 – I-3 Wx 27/12 Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich Testierfähigkeit

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 16.01.2013 (Az. I-3 Wx 27/12) befasst sich mit der Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts im Zusammenhang mit der Testierfähigkeit eines Erblassers.

In dem Fall hatten die Nichten des Erblassers angezweifelt, dass dieser bei der Errichtung seines Testaments am 29.12.2009 testierfähig war.

Das Testament wurde im Krankenhaus in Anwesenheit eines Notars erstellt, der nach eigenen Gesprächen mit dem schwerkranken Erblasser

sowie einer neurologischen Begutachtung zwar Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Erblassers hatte, aber die Beurkundung nicht verweigerte.

Das Nachlassgericht hatte auf Grundlage der notariellen Urkunde entschieden, ohne weitere Ermittlungen zur Testierfähigkeit des Erblassers durchzuführen.

Das OLG stellte jedoch fest, dass das Nachlassgericht damit gegen seine Amtsermittlungspflicht verstoßen hat.

Gemäß § 2358 Abs. 1 BGB und § 26 FamFG ist das Gericht verpflichtet, von Amts wegen alle erforderlichen Ermittlungen durchzuführen, um die Tatsachen für eine Entscheidung zuverlässig festzustellen.

OLG Düsseldorf Beschluss 16.01.2013 – I-3 Wx 27/12 Amtsermittlungspflicht des Nachlassgerichts hinsichtlich Testierfähigkeit

Das OLG kritisierte, dass das Nachlassgericht sich lediglich auf die Aussagen des Notars gestützt habe, ohne die in der Urkunde erwähnten Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers weiter zu untersuchen.

Es hätte zumindest den Notar sowie die beteiligten Ärztinnen als Zeugen vernehmen und gegebenenfalls weitere Unterlagen aus dem Krankenhaus einholen müssen, um die Testierfähigkeit des Erblassers durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen.

Das OLG hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung zurück, mit der Auflage, die unterlassenen Ermittlungen nachzuholen.

Das Gericht betonte dabei, dass die Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts nicht durch die Pflicht der Beteiligten zur Mitwirkung ersetzt werden kann.

Letztlich sollen solche Ermittlungen sicherstellen, dass die Entscheidungsgrundlage so zuverlässig wie möglich ist, bevor ein Erbschein ausgestellt wird.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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