OLG Düsseldorf Beschluss 27.8.2012 – I – 7 W 70/12 – Stufenklage – Kostenentscheidung nach übereinstimmender Hauptsacheerledigung infolge Auskunftserteilung
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 27. August 2012 befasst sich mit der Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung in einer Stufenklage, die einen Pflichtteilsanspruch betrifft.
Der Kläger hatte die Beklagte auf Auskunftserteilung und Wertermittlung verklagt und erhielt daraufhin ein Teilanerkenntnisurteil.
Nach Erfüllung des Pflichtteilsanspruchs erklärten beide Parteien den Rechtsstreit für erledigt.
Das Landgericht hatte entschieden, dass die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits tragen müsse, da sie durch ihren Verzug bei der Auskunftserteilung Anlass zur Klage gegeben habe und sich somit nicht auf § 93 ZPO berufen könne.
Auch wenn sich der Pflichtteilsanspruch nach Auskunftserteilung als geringer herausstellte als ursprünglich geschätzt, wurde dem Kläger keine anteilige Kostentragung auferlegt, da die ursprüngliche Schätzung nicht willkürlich war.
Das OLG Düsseldorf bestätigte diese Entscheidung.
Es führte aus, dass bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung die Frage, ob tatsächlich ein Fall der Erledigung vorliegt, nicht weiter zu prüfen sei.
Zudem stehe dem Kläger ein Schadensersatzanspruch gegen die Beklagte zu, da sie die Auskunft schuldhaft nicht rechtzeitig erteilt hatte.
Daher sei es gerecht, der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.