OLG Düsseldorf I-7 U 230/14 – Pflichtteilsergänzungsanspruch
RA und Notar Krau
In dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-7 U 230/14) wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Duisburg zurückgewiesen.
Die Klägerin hatte einen Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen ihren Bruder geltend gemacht, der auf der Übertragung von Unternehmensanteilen und eines Kapitalkontos durch die verstorbene Mutter beruhte.
Die Mutter der Parteien hatte diese zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt, doch die Klägerin sah sich durch die Übertragung der Unternehmensbeteiligungen an den Beklagten benachteiligt.
Das Landgericht Duisburg hatte bereits festgestellt, dass ein möglicher Anspruch der Klägerin jedenfalls verjährt sei.
Die Verjährung begann mit dem Tod der Mutter am 20. April 2004 und lief am 20. April 2007 ab, ohne dass es zu einer wirksamen Hemmung der Verjährung gekommen sei.
Insbesondere die im Jahr 2006 erhobene Klage war nicht auf den Pflichtteilsergänzungsanspruch gerichtet, sondern betraf andere Ansprüche.
Auch spätere Klageerweiterungen und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen führten nicht zur Hemmung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs.
Die Klägerin argumentierte in der Berufung, dass die Verjährung durch Verhandlungen zwischen den Parteien gehemmt worden sei, was das Gericht jedoch nicht anerkannte.
Es stellte fest, dass keine relevanten Verhandlungen über den Pflichtteilsergänzungsanspruch geführt wurden.
Weiterhin stellte das Gericht fest, dass die Klägerin das Verfahren nicht rechtzeitig weiterbetrieben habe, was zu einem Stillstand des Verfahrens führte und die Verjährung nicht weiter gehemmt wurde.
Letztlich wurde die Berufung der Klägerin vollständig abgewiesen, und das Urteil des Landgerichts Duisburg wurde bestätigt.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wurde nicht zugelassen, da keine Rechtsfehler oder erheblichen Tatsachen vorlagen, die eine andere Entscheidung gerechtfertigt hätten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.