OLG Düsseldorf I-7 W 100/07
Auskunft über den Bestand des Nachlasses
Zwangsgeld
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf behandelt die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch die Schuldner,
die ihnen durch ein vorheriges Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 21. Januar 2005 auferlegt wurden.
Die Schuldner, Erben eines Verstorbenen, hatten Auskünfte über den Nachlass zu erteilen und Gutachten über den Wert bestimmter Beteiligungen und Immobilien vorzulegen.
Die Schuldner hatten sich geweigert, vollständige Auskünfte zu geben und die verlangten Gutachten fristgerecht vorzulegen.
Der Gläubiger, ein Bruder der Schuldner, beantragte daher die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichterfüllung.
Das Landgericht Wuppertal verhängte ein Zwangsgeld von 2.000 € pro Verpflichtung.
In der Beschwerdeinstanz reduzierte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Zwangsgeld auf 1.000 € pro Schuldner und entschied,
dass der Antrag des Gläubigers hinsichtlich der Gutachten zu den Unternehmensbeteiligungen erledigt ist, da diese mittlerweile vorgelegt wurden.
Bezüglich der übrigen Verpflichtungen, insbesondere der Auskunft über ausgleichspflichtige Schenkungen, wurde das Zwangsgeld aufrechterhalten,
da die Schuldner ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen waren.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Schuldner sich nicht auf die Geringwertigkeit der Immobilien und Unternehmensbeteiligungen berufen konnten,
da sie dies bereits im ursprünglichen Verfahren hätten vorbringen müssen.
Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Parteien aufgeteilt, wobei die Schuldner den Großteil der Beschwerdekosten tragen müssen.
Zusammengefasst ging es in diesem Fall um die Durchsetzung eines Urteils bezüglich der Nachlassregelung durch Zwangsmittel
und die teilweise Erfüllung der Verpflichtungen durch die Schuldner im Laufe des Verfahrens.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.