OLG Düsseldorf vom 05.05.2017 – I-3 Wx 17/17
Kernthema:
Das Verfahren dreht sich um die Frage, welches Testament die Erbfolge nach der verstorbenen Erblasserin bestimmt
und ob die Erblasserin durch einen Ehe- und Erbvertrag in ihrer Testierfreiheit eingeschränkt war.
Sachverhalt:
Die Erblasserin verstarb kinderlos. Ihr Neffe (Beteiligter zu 3) macht geltend, Alleinerbe zu sein. Er stützt sich auf ein notarielles Testament aus dem Jahr 2006.
Die Nichte und der Neffe der Erblasserin (Beteiligte zu 1 und 2) beantragen einen Erbschein, der sie und den Beteiligten zu 3 als Miterben zu je 1/3 ausweist.
Sie berufen sich auf ein notarielles Testament der Erblasserin aus dem Jahr 2012.
Der Beteiligte zu 3 argumentiert, dass die Erblasserin durch einen Ehe- und Erbvertrag aus dem Jahr 1966 in ihrer Testierfreiheit eingeschränkt gewesen sei.
In diesem Vertrag war geregelt, dass die Erblasserin hinsichtlich des landwirtschaftlichen Hofes, der zum Nachlass gehört, nur Vorerbin sein sollte.
Der Beteiligte zu 3 ist der Neffe des vorverstorbenen Ehemanns der Erblasserin.
Verfahrensgang:
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
Das OLG wies die Beschwerde zurück.
Begründung:
Das OLG bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts, dass die Erbfolge nach dem Testament von 2012 zu bestimmen ist.
Fazit:
Der Beschluss des OLG Düsseldorf verdeutlicht die Voraussetzungen für eine wirksame letztwillige Verfügung und die Grenzen der Testierfreiheit.
Er stellt klar, dass ein Ehe- und Erbvertrag die Testierfreiheit nur dann einschränkt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Entscheidung hat Bedeutung für die Praxis der Erbfolge und die Auslegung von Testamenten und Eheverträgen.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss des OLG Düsseldorf eine wichtige Entscheidung zur Auslegung von
Testamenten und Eheverträgen darstellt und die Rechtsprechung zur Testierfreiheit bestätigt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.