OLG Düsseldorf vom 20.06.2024 – 3 Wx 32/24 – gleichzeitiges Versterben
Der Beschluss des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.06.2024 (Az. 3 Wx 32/24) befasst sich mit der Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
und der Frage, ob ein Beteiligter nach dem Tod des Letztversterbenden “im Nachlass bedacht” wurde.
Kernaussagen:
Sachverhalt:
Ein Ehepaar hatte ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich zunächst gegenseitig als Erben einsetzten.
Für den Fall des gleichzeitigen Versterbens setzten sie den Beteiligten zu 2 als Alleinerben ein.
Nach dem Tod des ersten Ehegatten lebte der überlebende Ehegatte weiter und verstarb später, ohne ein neues Testament zu errichten.
Der Beteiligte zu 2 machte geltend, er sei Alleinerbe nach dem Letztversterbenden.
Entscheidung des OLG Düsseldorf:
Das OLG Düsseldorf wies die Beschwerde des Beteiligten zu 2 zurück.
Er sei nicht Alleinerbe nach dem Letztversterbenden, da das gemeinschaftliche Testament nur den ersten Erbfall und den Fall des gleichzeitigen Versterbens geregelt habe.
Da der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erstversterbenden noch lebte und testierfähig war, habe er die Testierfreiheit behalten
und hätte den Beteiligten zu 2 in einem neuen Testament als Erben einsetzen müssen.
Begründung:
Auswirkungen:
Die Entscheidung des OLG Düsseldorf verdeutlicht die Bedeutung der klaren und eindeutigen Formulierung von Testamenten.
Sie zeigt, dass die Auslegung eines Testaments sich am Willen des Erblassers orientieren muss und alle relevanten Umstände berücksichtigt werden müssen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.