OLG Frankfurt am Main 11 U 130/16
Auskunft über ausgleichspflichtige Zuwendungen gemäß §§ 2050 – 2053 BGB
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die Berufung der Kläger gegen ein Urteil des Landgerichts Hanau zurückgewiesen.
Der Fall betrifft einen erbrechtlichen Auskunftsanspruch zwischen Miterben.
Hintergrund
Die Kläger verlangten von den Beklagten Auskunft über sämtliche unentgeltlichen Zuwendungen der Erblasserin, sowohl an die Beklagten selbst als auch an Dritte.
Das Landgericht hatte die Beklagten lediglich zur Auskunft über Zuwendungen verpflichtet, die sie selbst erhalten hatten und die als ausgleichspflichtig gemäß §§ 2050-2053 BGB in Betracht kamen.
Die Kläger verfolgten mit ihrer Berufung ihren weitergehenden Auskunftsanspruch.
Entscheidung des OLG Frankfurt
Das OLG Frankfurt wies die Berufung zurück.
Es stellte fest, dass den Klägern kein weitergehender Auskunftsanspruch zusteht.
Begründung
Fazit
Das OLG Frankfurt hat klargestellt, dass Miterben untereinander keinen unbeschränkten Auskunftsanspruch über unentgeltliche Zuwendungen der Erblasserin haben.
Ein Auskunftsanspruch besteht nur in den gesetzlich geregelten Fällen, insbesondere hinsichtlich ausgleichspflichtiger Zuwendungen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.