OLG Frankfurt am Main 20 W 170/10
Erbscheinsantrag Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes und Aufenthalt in Spanien
Der Fall betrifft ein Erbscheinsverfahren, in dem das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main über die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts zu entscheiden hatte.
Die Erblasserin war deutsche Staatsangehörige und verstarb in Spanien, wo sie sich seit mehreren Jahren aufhielt.
Zentrale Frage:
War das Nachlassgericht Offenbach am Main, bei dem der Erbscheinsantrag gestellt wurde, örtlich zuständig
oder war das Amtsgericht Schöneberg in Berlin zuständig, da die Erblasserin im Inland weder Wohnsitz noch Aufenthalt hatte?
Hintergrund:
Entscheidung des OLG Frankfurt:
Das OLG Frankfurt hob den Beschluss des Nachlassgerichts Offenbach am Main auf und verwies das Erbscheinsverfahren an das Amtsgericht Berlin Schöneberg.
Begründung:
Besondere Bedeutung:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG Frankfurt verdeutlicht die Bedeutung der sorgfältigen Prüfung der örtlichen Zuständigkeit im Erbscheinsverfahren.
Sie zeigt auch, dass § 65 Abs. 4 FamFG im Interesse der Verfahrensökonomie einschränkend auszulegen ist, um die Erteilung von Erbscheinen durch unzuständige Gerichte zu verhindern.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.