OLG Frankfurt am Main 20 W 212/23

November 27, 2024

OLG Frankfurt am Main 20 W 212/23

Beschluss vom 12.09.2024

RA und Notar Krau

Nachweis der Erbfolge bei gemeinschaftlichem Testament mit Pflichtteilsstrafklausel

Der Beschluss des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 12. September 2024 behandelt die Frage,

wie die Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt nachgewiesen werden kann, wenn ein notarielles gemeinschaftliches Testament mit Pflichtteilsstrafklausel vorliegt und kein Erbschein vorhanden ist.

Sachverhalt:

Die Beteiligten sind Kinder der Eheleute A, die ein gemeinschaftliches Testament mit Pflichtteilsstrafklausel errichtet hatten.

Nach dem Tod beider Eltern beantragten die Beteiligten die Umschreibung des Eigentums an einem Grundstück im Grundbuch.

OLG Frankfurt am Main 20 W 212/23

Das Grundbuchamt verlangte zum Nachweis der Erbfolge entweder einen Erbschein oder notariell beurkundete eidesstattliche Versicherungen aller Erben,

dass keiner von ihnen nach dem Tod des Erstverstorbenen den Pflichtteil geltend gemacht hat.

Die Beteiligten legten daraufhin öffentlich beglaubigte eidesstattliche Versicherungen vor, die das Grundbuchamt jedoch nicht akzeptierte.

Kernaussagen des Beschlusses:

  • Grundsatz: Im Falle eines notariellen gemeinschaftlichen Testaments mit Pflichtteilsstrafklausel kann die Nichtgeltendmachung des Pflichtteils nach dem ersten Erbfall gegenüber dem Grundbuchamt, sofern kein Erbschein vorgelegt wird, nur durch von einem Notar aufgenommene eidesstattliche Versicherungen nachgewiesen werden.
  • Beweiswert: Eidesstattliche Versicherungen haben einen höheren Beweiswert als einfache Erklärungen, da nur die falsche Versicherung an Eides Statt strafbar ist (§ 156 StGB).
  • Notarielle Beurkundung: Die eidesstattlichen Versicherungen müssen von einem Notar aufgenommen werden, um eine angemessene Belehrung über die Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung zu gewährleisten (§ 38 Abs. 2 BeurkG).
  • Öffentlich beglaubigte Erklärungen: Öffentlich beglaubigte Erklärungen reichen nicht aus, da sie nicht den gleichen Beweiswert wie notariell beurkundete eidesstattliche Versicherungen haben.

OLG Frankfurt am Main 20 W 212/23

Entscheidung des OLG Frankfurt:

Das OLG Frankfurt wies die Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Grundbuchamts zurück.

Die vorgelegten öffentlich beglaubigten eidesstattlichen Versicherungen seien nicht ausreichend, da sie nicht von einem Notar aufgenommen wurden.

Nur notariell beurkundete eidesstattliche Versicherungen böten die erforderliche Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.

Fazit:

Der Beschluss des OLG Frankfurt verdeutlicht die strengen Anforderungen an den Nachweis der Erbfolge gegenüber dem Grundbuchamt bei gemeinschaftlichen Testamenten mit Pflichtteilsstrafklausel.

Um die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch zu ermöglichen, müssen die Erben entweder einen Erbschein vorlegen oder

notariell beurkundete eidesstattliche Versicherungen abgeben, dass keiner von ihnen den Pflichtteil geltend gemacht hat.

Zusätzliche Informationen:

  • Das OLG Frankfurt hat die Rechtsbeschwerde gegen seine Entscheidung zugelassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat und eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist.
  • Der Beschluss enthält Ausführungen zur Zulässigkeit der Beschwerde und zur Bemessung des Geschäftswerts.

Schlagworte

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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