OLG Frankfurt am Main 7 U 74/20

Juni 13, 2022

OLG Frankfurt am Main 7 U 74/20, Urteil vom 03.11.2021 – Bezugsrecht aus Risikolebensversicherung – Begünstigungserklärung

Zusammenfassung von RA und Notar Krau

Kernaussage:

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Todesfallleistung aus einer Risikolebensversicherung hat,

da das Bezugsrecht eindeutig auf eine andere Person übertragen wurde und keine wirksame Änderung des Bezugsrechts nachgewiesen werden konnte.

Sachverhalt:

  • Der Versicherungsnehmer schloss eine Risikolebensversicherung ab und benannte seine damalige Lebensgefährtin als Bezugsberechtigte.
  • Später heiratete er die Klägerin und wollte das Bezugsrecht ändern.
  • Nach seinem Tod beanspruchte die Klägerin die Todesfallleistung, die Beklagte (Versicherung) zahlte jedoch an die ursprünglich benannte Bezugsberechtigte aus.
  • Die Klägerin klagte auf Auszahlung der Leistung und berief sich auf eine angebliche Änderung des Bezugsrechts.

Entscheidungsgründe:

OLG Frankfurt am Main 7 U 74/20

  • Bezugsrecht: Das Bezugsrecht wurde im Antragsformular eindeutig auf die benannte Person übertragen.
  • Auslegung der Klausel: Die Klausel im Antragsformular, die dem Versicherungsnehmer die freie Wahl des Begünstigten ließ, unterlag nicht der AGB-Kontrolle, da die individuelle Ergänzung des Formulars durch den Versicherungsnehmer den wesentlichen Inhalt festlegte.
  • Keine AGB-Kontrolle: Die Klausel war weder unklar noch intransparent und entsprach den gesetzlichen Vorgaben.
  • Keine Änderung des Bezugsrechts: Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass eine Änderung des Bezugsrechts zu ihren Gunsten erfolgt war und dass die Beklagte hiervon Kenntnis hatte.
  • Zeugenaussage: Die Zeugenaussage des Versicherungsmaklers war nicht ausreichend, um den Zugang einer Bezugsrechtsänderung bei der Beklagten zu beweisen.
  • Keine Empfangsvertretung: Der Versicherungsmakler war nicht Vertreter der Beklagten, sodass eine Wissenszurechnung nicht in Betracht kommt.

OLG Frankfurt am Main 7 U 74/20

Tenor:

  • Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
  • Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  • Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
  • Die Revision wurde nicht zugelassen.

Fazit:

  • Das Bezugsrecht in einer Risikolebensversicherung wird durch die eindeutige Angabe im Antragsformular festgelegt.
  • Eine Änderung des Bezugsrechts muss der Versicherung nachweislich zugehen.
  • Ein Versicherungsmakler ist in der Regel nicht Vertreter der Versicherung, sodass eine Wissenszurechnung nicht erfolgt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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