OLG Frankfurt Beschluss 23.01.2018 – 20 W 4/16 Sachverständigengutachten im Erbscheinsverfahren
Sachverhalt:
Die Erblasserin errichtete 2012 ein notarielles Testament, in dem sie die Beteiligte zu 1) als Alleinerbin einsetzte.
Das Nachlassgericht wies den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1) zurück, da es die Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung für testierunfähig hielt.
Es stützte sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, das eine vaskuläre Demenz bei der Erblasserin diagnostizierte.
Die Beteiligte zu 1) legte Beschwerde ein.
Rechtliche Würdigung:
Das OLG Frankfurt hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück.
Begründung:
Hinweise für das Nachlassgericht:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Frankfurt unterstreicht die hohen Anforderungen an ein Sachverständigengutachten zur Testierfähigkeit bei Demenz.
Das Gutachten muss gründlich und differenziert sein und alle relevanten Aspekte berücksichtigen.
Nur so kann die Testierfähigkeit eines Erblassers zuverlässig festgestellt werden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.