OLG Hamburg 11 W 19/24 – Gesellschaftsregister: Platzierung Rechtformzusatz “eGbR”
Kernaussage:
Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg entschied in diesem Beschluss, dass der Rechtsformzusatz “eGbR“
bei einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) auch vor dem Namenskern der Gesellschaft stehen darf.
Sachverhalt:
Die Antragstellerin, eine eGbR, wollte sich in das Gesellschaftsregister unter der Bezeichnung “eGbR B.” eintragen lassen.
Das Registergericht lehnte die Eintragung ab, weil der Rechtsformzusatz “eGbR” hinter dem Namen stehen müsse.
Dagegen legte die eGbR Beschwerde ein.
Rechtliche Grundlagen:
§ 707a Abs. 2 Satz 1 BGB schreibt vor, dass eine eGbR als Namenszusatz die Bezeichnungen “eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts” oder “eGbR” führen muss.
Entscheidung des OLG:
Das OLG gab der Beschwerde statt. Die Bezeichnung “eGbR B.” ist zulässig.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Hamburg stellt klar, dass eGbRs bei der Wahl ihrer Bezeichnung flexibel sind.
Der Rechtsformzusatz “eGbR” kann sowohl vor als auch hinter dem Namenskern stehen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.