OLG Hamburg 2 W 51/22
Bemessung des Stundensatzes eines beruflichen Nachlasspflegers
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat in diesem Beschluss die angemessene Vergütung für einen berufsmäßigen Nachlasspfleger festgelegt.
Es entschied, dass für die Berechnung der Vergütung ein Stundensatz von 110 € für schwierige, 95 € für mittelschwere und 65 € für einfache Nachlasspflegschaften anzusetzen ist.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall wurde ein Rechtsanwalt als Nachlasspfleger für einen Nachlass eingesetzt.
Nach Erledigung seiner Aufgaben beantragte er beim Nachlassgericht die Festsetzung seiner Vergütung.
Das Nachlassgericht setzte einen Stundensatz von 100 € fest.
Die Erbin legte hiergegen Beschwerde ein, da sie den Stundensatz für überhöht hielt.
Rechtliche Würdigung:
Das Oberlandesgericht Hamburg gab der Beschwerde teilweise statt und änderte den Beschluss des Nachlassgerichts ab.
Fazit:
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg gibt Orientierungshilfe für die Bemessung der Vergütung von berufsmäßigen Nachlasspflegern. Die Höhe des Stundensatzes richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Nachlasspflegschaft.
Konsequenzen für die Praxis:
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.