OLG Hamburg Urteil 22.12.2016 – 2 U 10/16 Ergänzende Auslegung Vorausvermächtnis

April 2, 2019

OLG Hamburg Urteil 22.12.2016 – 2 U 10/16 Ergänzende Auslegung Vorausvermächtnis

RA und Notar Krau

Das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 22. Dezember 2016 (Az. 2 U 10/16) betrifft einen Streit zwischen Miterben über die Auslegung eines Testaments.

Im Kern geht es um die Frage, wie ein Vorausvermächtnis im Testament der Erblasserin zu interpretieren ist,

insbesondere in Anbetracht von Änderungen im Nachlass aufgrund eines vor dem Tod erfolgten Verkaufs einer der vererbten Eigentumswohnungen.

Die Erblasserin hatte in ihrem Testament festgelegt, dass ihre zwei Eigentumswohnungen unter ihren Erben ohne Wertausgleich aufgeteilt werden sollten.

Nachdem jedoch eine der Wohnungen zur Deckung von Pflegekosten verkauft wurde, blieb nur noch eine Wohnung im Nachlass.

Es stellte sich die Frage, ob die Erben, denen ursprünglich die werthöhere Wohnung ohne Wertausgleich zugesprochen wurde, weiterhin einen Anspruch darauf hatten, diese zu erhalten, obwohl der restliche Nachlass deutlich reduziert war.

OLG Hamburg Urteil 22.12.2016 – 2 U 10/16 Ergänzende Auslegung Vorausvermächtnis

Das Oberlandesgericht stellte fest, dass der eigentliche Wille der Erblasserin darin bestand, alle ihre Nachkommen gleich zu bedenken.

Diese Gleichbehandlung sei durch den Verkauf der Hamburger Wohnung und den damit einhergehenden Wertverlust im Nachlass gefährdet worden.

Das Gericht erkannte in den Ausführungen der Erblasserin in einem später verfassten, jedoch formunwirksamen Testament, einen klaren Hinweis darauf,

dass sie ihre letztwillige Verfügung angesichts der veränderten Vermögenssituation hätte anpassen wollen, um weiterhin eine gerechte Verteilung des Nachlasses zu gewährleisten.

Das Gericht entschied, dass die Beklagten, die Enkel der Erblasserin, nicht berechtigt sind, die Ferienwohnung in Travemünde ohne Wertausgleich zu übernehmen,

da dies dem erkennbaren Willen der Erblasserin widersprochen hätte.

Die Auslegung des Testaments muss daher so erfolgen, dass die Absicht der Erblasserin, eine gleichmäßige Verteilung des Erbes zu gewährleisten, respektiert wird,

auch wenn das Testament formell anders lautet.

Die Entscheidung zeigt die Bedeutung der Erforschung des wirklichen Willens des Erblassers und der Berücksichtigung aller relevanten Umstände, um eine gerechte Umsetzung der letztwilligen Verfügung zu erreichen.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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