OLG Hamm 10 U 126/09 – Stufenklage
RA und Notar Krau
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 10 U 126/09) behandelt einen Erbstreit zwischen den Klägern und der Beklagten über die Erbenstellung nach der verstorbenen Irmtraud E2.
Die Kläger, Neffen des verstorbenen Ehemanns von Irmtraud E2, beanspruchten, aufgrund eines Erbvertrags von 1988 Miterben zu je ¼ zu sein.
Die Beklagte, eine Großcousine der Erblasserin, war durch ein späteres Testament von 2001 zur Alleinerbin eingesetzt worden.
Im Kern ging es um die Frage, ob der Erbvertrag von 1988, in dem die Ehegatten sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten
und für den Todesfall des Letztversterbenden eine Schlusserbeneinsetzung vorsahen, die Erblasserin nach dem Tod ihres Ehemanns gebunden hatte.
Die Beklagte argumentierte, dass der Erbvertrag aufgrund einer Klausel zur freien Verfügung über das Vermögen keine bindende Wirkung entfaltet habe.
Zudem behauptete sie, die Erblasserin sei sich über die rechtliche Bindungswirkung des Vertrags im Irrtum gewesen und hätte deshalb den Vertrag anfechten können.
Diese Anfechtung erklärte sie nach dem Tod der Erblasserin.
Das Gericht entschied jedoch zugunsten der Kläger.
Es stellte fest, dass der Erbvertrag eine bindende Wirkung entfaltete und die Erblasserin nicht berechtigt war, den Erbvertrag durch das Testament von 2001 zu widerrufen.
Die Klausel zur freien Verfügung betraf lediglich lebzeitige Verfügungen, nicht aber Verfügungen von Todes wegen.
Die nachträgliche Anfechtung des Vertrags durch die Beklagte wurde als unwirksam betrachtet, da die Erblasserin selbst zu Lebzeiten keine Anfechtung erklärt hatte.
Das Landgericht hatte den Klägern bereits in erster Instanz Recht gegeben und festgestellt, dass sie zu je ¼ Miterben seien und Anspruch auf Auskunft über den Nachlass haben.
Die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil wurde zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens wurden der Beklagten auferlegt, und das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Eine Revision wurde nicht zugelassen, da es sich um eine Einzelfallentscheidung ohne grundsätzliche Bedeutung handelt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.