OLG Hamm 10 U 74/23 Rücktritt Erbvertrag – Nichterfüllung Pflegeverpflichtung
Urteil vom 11.07.2024
Sachverhalt:
Die Parteien stritten über die Erbfolge nach dem Erblasser.
Dieser hatte mit seiner Ehefrau und den beiden Klägern (seinen Kindern) einen Erbvertrag geschlossen, in dem sich die Kläger zu Pflegeleistungen gegenüber ihren Eltern verpflichteten.
Nach dem Tod der Mutter zog der Erblasser zu seiner Tochter, der Beklagten.
Die Kläger wurden von dem Umzug nicht informiert und ihnen wurde der Kontakt zum Erblasser verwehrt.
Der Erblasser erklärte daraufhin den Rücktritt vom Erbvertrag, da die Kläger ihren Pflegeverpflichtungen nicht nachgekommen seien.
Rechtsfragen:
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm wies die Berufung der Beklagten zurück und bestätigte das Urteil des Landgerichts, das den Klägern die Erbenstellung zugesprochen hatte.
Begründung:
Konsequenzen des Urteils:
Das Urteil des OLG Hamm stärkt die Rechte von Erben, die sich in einem Erbvertrag zu Pflegeleistungen verpflichtet haben.
Werden ihnen die Pflegeleistungen durch den Erblasser unmöglich gemacht, kann sich dieser nicht auf die Nichterfüllung der Pflegeverpflichtung berufen, um vom Erbvertrag zurückzutreten.
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.