OLG Hamm 10 W 12/24 Einziehung Erbschein Unzuständigkeit Rechtspfleger
Beschluss vom 18.07.2024
Sachverhalt:
Der Beteiligte zu 1) beantragte die Einziehung eines Erbscheins, der seine Erbquote nach dem Tod seiner Ehefrau falsch auswies.
Das Nachlassgericht hatte den Erbschein erteilt, obwohl die Ehe in Jamaika geschlossen worden war und somit die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kam.
Rechtsfrage:
Ist ein Erbschein einzuziehen, der von einem unzuständigen Rechtspfleger erteilt wurde, weil die Anwendung ausländischen Rechts in Betracht kam?
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf und wies dieses an, den Erbschein einzuziehen.
Begründung:
Konsequenzen des Beschlusses:
Der Beschluss des OLG Hamm verdeutlicht die Bedeutung des Richtervorbehalts bei der Anwendung ausländischen Rechts im Erbscheinsverfahren.
Wird ein Erbschein von einem unzuständigen Rechtspfleger erteilt, ist er unabhängig von seiner sachlichen Richtigkeit einzuziehen.
Wichtige Hinweise:
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Beschluss des OLG Hamm eine wichtige Entscheidung zur Frage der Zuständigkeit im Erbscheinsverfahren bei Anwendung ausländischen Rechts ist.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.