OLG Hamm 15 W 320/18 – Testierfähigkeit des Erblassers
Kernaussage:
In einem Erbschaftsstreit kann ein Krankenhaus nicht die Herausgabe von Krankenunterlagen unter Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht verweigern,
wenn diese zur Klärung der Testierfähigkeit des Erblassers relevant sind.
Sachverhalt:
Im vorliegenden Fall stritten die Beteiligten um die Erteilung eines Erbscheins.
Die Antragstellerin, die Schwester der Erblasserin, focht ein notarielles Testament an, das auf der Intensivstation eines Krankenhauses errichtet wurde.
Sie bezweifelte die Testierfähigkeit der Erblasserin zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung.
Das Nachlassgericht wies den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zurück, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen.
Die Antragstellerin legte Beschwerde ein und verlangte die Vorlage der Krankenunterlagen des Krankenhausaufenthalts.
Das Krankenhaus verweigerte die Herausgabe unter Berufung auf die ärztliche Schweigepflicht.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das Krankenhaus ist verpflichtet, die Krankenunterlagen an das Gericht zu übersenden.
Die ärztliche Schweigepflicht steht der Herausgabe nicht entgegen, da der mutmaßliche Wille des Erblassers die Aufklärung von Zweifeln an seiner Testierfähigkeit unterstützt.
Die Entscheidung des Gerichts betont die Bedeutung der Ermittlung des mutmaßlichen Willens des Erblassers bei der Abwägung
zwischen dem Geheimhaltungsinteresse und dem Interesse an der Wahrheitsfindung in Erbschaftsstreitigkeiten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.