OLG Hamm 15 W 320/18 – Bestandteilzuschreibung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Tenor:
Die Beschwerden werden zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Kernaussage:
Die Bestandteilzuschreibung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstücks zu dem auf ihm lastenden Erbbaurecht ist unzulässig.
Sachverhalt:
Die Beteiligte ist Eigentümerin mehrerer Grundstücke, die mit Erbbaurechten belastet sind.
Sie beantragte, diese Grundstücke den jeweiligen Erbbaurechten als Bestandteil zuzuschreiben.
Ihr Ziel war es, die auf den Erbbaurechten lastende Gesamtgrundschuld auf die Grundstücke zu erstrecken und anschließend die Erbbaurechte aufzuheben, um Kosten für eine Neubegründung der Grundschuld zu sparen.
Das Grundbuchamt wies die Anträge zurück, da es die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Zuschreibung bezweifelte.
Die Beteiligte legte Beschwerde ein und berief sich auf eine Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts, die eine solche Zuschreibung für zulässig erachtet hatte.
Entscheidungsgründe:
Fazit:
Das OLG Hamm wies die Beschwerden zurück und entschied, dass die Zuschreibung eines Erbbaugrundstücks zum Erbbaurecht unzulässig ist.
Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen, um eine einheitliche Rechtsprechung zu gewährleisten.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.