OLG Hamm 22 U 26/24 Vertragsklauseln Notar als AGB
Beschluss vom 04.07.2024
Asbesthaltige Dachschindeln als Sachmangel
Sachverhalt:
Die Klägerin kaufte von den Beklagten ein Hausgrundstück.
Der notarielle Kaufvertrag enthielt einen Gewährleistungsausschluss.
Nach dem Kauf stellte die Klägerin fest, dass die Dachschindeln des Hauses asbesthaltig waren.
Sie verlangte von den Beklagten Schadensersatz, da diese sie nicht über den Asbestgehalt aufgeklärt hätten.
Rechtsfragen:
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm wies die Berufung der Klägerin zurück.
Begründung:
Konsequenzen des Beschlusses:
Der Beschluss des OLG Hamm verdeutlicht, dass asbesthaltige Baustoffe nicht per se einen Sachmangel darstellen.
Entscheidend ist, ob von ihnen eine konkrete Gefahr für die Gesundheit ausgeht.
Im vorliegenden Fall bestand diese Gefahr nicht, da die asbesthaltigen Dachschindeln für Heimwerker nicht zugänglich waren.
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.