OLG Hamm 27 U 192/11

August 14, 2017

OLG Hamm 27 U 192/11 Auseinandersetzung Gesellschaft Bürgerlichen Rechts, Gestüt, Auseinandersetzungsguthaben

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11. November 2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.

Die Klägerin wird verurteilt, an den Beklagten 24.966,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 15. April 2010 zu zahlen.

Im Übrigen bleibt die Widerklage abgewiesen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Anschlussberufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrags als unzulässig verworfen.

Von den Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen die Klägerin 74 % und der Beklagte 26 %. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen die Klägerin 84 % und der Beklagte 16 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

OLG Hamm 27 U 192/11

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Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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