OLG Hamm Beschluss 27.4.2010 – 15 Wx 234/09 Testamentsauslegung – Befreiung des Vorerben ohne ausdrückliche Formulierung
RA und Notar Krau
Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 27. April 2010 – I-15 Wx 234/09) befasst sich mit der Auslegung eines Testaments,
in dem die Befreiung eines Vorerben von den Beschränkungen der Nacherbfolge trotz fehlender ausdrücklicher Formulierung angenommen wurde.
Die Erblasserin setzte ihre beiden Söhne als Erben ein und bestimmte in einem Zusatz, dass im Falle des Ablebens eines Sohnes dessen Erbteil an seinen Bruder bzw. dessen Kinder zurückfallen solle.
Der Streit zwischen den Söhnen drehte sich um die Frage, ob eine Nacherbfolge angeordnet wurde und ob der Vorerbe von den Beschränkungen der Nacherbfolge befreit war.
Das Gericht stellte fest, dass die Erblasserin eine Nacherbfolge für den Anteil eines Sohnes angeordnet hatte, aber nicht ausdrücklich formulierte, ob der Vorerbe von den Beschränkungen befreit war.
Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Erblasserin beabsichtigte, den Vorerben von diesen Beschränkungen zu befreien.
Dies wurde aus den Aussagen von Zeugen und den wirtschaftlichen Gegebenheiten abgeleitet, insbesondere aus der Tatsache,
dass die Erblasserin dem Vorerben eine Immobilie hinterließ, die eine wirtschaftliche Bewegungsfreiheit erforderte.
Die Entscheidung hebt hervor, dass eine Befreiung des Vorerben auch ohne ausdrückliche Erklärung im Testament angenommen werden kann, wenn der Wille des Erblassers durch die Umstände klar erkennbar ist.
Das Gericht verwies darauf, dass es keine überzeugenden Gründe für eine ungleiche Behandlung der beiden Söhne gab und dass die Erblasserin vermutlich verhindern wollte,
dass Vermögen an die Schwiegertöchter vererbt würde. In diesem Kontext wurde die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Vorerben als entscheidend angesehen.
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen weitgehend, modifizierte jedoch die Wertfestsetzung und wies die Beschwerden beider Beteiligter zurück.
Die Kosten des Verfahrens wurden von den Parteien selbst getragen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.