OLG Hamm I-15 W 327/10

August 21, 2017

OLG Hamm I-15 W 327/10 Zurückweisung Erbscheinsantrag, Auslegung gemeinschaftliches handschriftliches Testament
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Erbscheinsantrag des Beteiligten zu 1) vom 26.08.2009 wird zurückgewiesen.

Zur Entscheidung über den Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 2) vom 21.10.2010 wird die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen des Beschwerdeverfahrens findet nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 50.000 € festgesetzt.

Dem Beteiligten zu 3) wird Verfahrenskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt Dr. I3 beigeordnet; Ratenzahlungen werden nicht angeordnet.

OLG Hamm I-15 W 327/10

OLG Hamm I-15 W 327/10

OLG Hamm I-15 W 327/10

OLG Hamm I-15 W 327/10

OLG Hamm I-15 W 327/10

Vorliegend kann die Frage nach den Grenzen der subjektiven Auslegung jedoch dahinstehen, da sich schon in tatsächlicher Hinsicht nicht feststellen lässt, dass der Wille der Testatoren dahin ging, den Beteiligten zu 1) auch im Falle eines Vor- und Nachversterbens der Eheleute zum Schlusserben nach dem überlebenden Ehegatten einzusetzen.

Ausgangspunkt jeder Auslegung ist der Wortlaut einer Erklärung in seiner nächstliegenden Bedeutung, jedoch darf die Auslegung – gerade bei Testamenten – nicht bei diesem Halt machen, sondern muss, sofern der Sachvortrag dies zulässt, versuchen, zu klären, ob der Testator die Erklärung möglicherweise in einem von der nächstliegenden Wortbedeutung abweichenden Sinn verstanden hat. Derartige Umstände sind hier jedoch nicht vorgetragen.

OLG Hamm I-15 W 327/10

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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