OLG Hamm I 15 Wx 484/10 Gemeinschaftliches Testament von Ehegatten – Grenzen der Testamentsauslegung
Sachverhalt:
Ein Ehepaar hatte 1982 ein gemeinschaftliches Testament errichtet und sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Für den Fall des „gleichzeitigen Versterbens“ sollte ihre Nichte Alleinerbin sein.
Der Ehemann verstarb 2007, die Ehefrau erst später.
Es war strittig, ob die Schlusserbeneinsetzung der Nichte auch für den Fall gelten sollte, dass die Ehegatten nicht gleichzeitig, sondern nacheinander versterben.
Rechtliche Fragestellung:
Kann die Formulierung „gleichzeitiges Versterben“ in einem Testament so ausgelegt werden, dass sie auch den Fall des nacheinander eintretenden Todes der Ehegatten umfasst?
Entscheidung des OLG Hamm:
Das OLG Hamm entschied, dass die Formulierung „gleichzeitiges Versterben“ auslegungsbedürftig ist und die Sache zur weiteren Aufklärung an das Landgericht zurückverwiesen werden muss.
Begründung:
Folgen der Entscheidung:
Die Sache wurde zur weiteren Aufklärung an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Landgericht muss nun die benannten Zeugen vernehmen und den Sachverhalt weiter aufklären.
Anschließend muss es erneut prüfen, ob die Schlusserbeneinsetzung der Nichte auch für den Fall des nacheinander eintretenden Todes der Ehegatten gelten soll.
Fazit:
Der Beschluss des OLG Hamm verdeutlicht die Bedeutung der Testamentsauslegung bei unklaren Formulierungen.
Der Begriff „gleichzeitiges Versterben“ ist nicht eindeutig und kann auch den Fall des nacheinander eintretenden Todes umfassen, wenn dies dem Willen der Erblasser entspricht.
Für die Auslegung sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.
Zusätzliche Erläuterungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das OLG Hamm hat in seinem Beschluss die Kriterien für die Auslegung der Formulierung „gleichzeitiges Versterben“ in einem Testament dargelegt.
Im vorliegenden Fall war die Sache zur weiteren Aufklärung an das Landgericht zurückzuverweisen, da der Wille der Erblasser nicht eindeutig festgestellt werden konnte.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.