OLG Jena 6 W 319/24 Verschweigungseinrede § 1974 BGB
Beschluss vom 25.10.2024
Sachverhalt:
Der Freistaat Thüringen wurde im Rahmen eines Nachlassverfahrens als Erbe festgestellt.
Nach der Feststellung entstanden Kosten für die öffentliche Aufforderung zur Anmeldung möglicher Erbrechte, die dem Freistaat in Rechnung gestellt wurden.
Der Freistaat Thüringen verweigerte die Zahlung mit Verweis auf die „Verschweigungseinrede“ des § 1974 BGB, da nach dem Erbfall bereits mehr als fünf Jahre verstrichen waren.
Verfahrensgang:
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Freistaates zurück.
Begründung:
Fazit:
Das Oberlandesgericht hat die Beschwerde des Freistaates Thüringen zurückgewiesen, da der Einwand der beschränkten Erbenhaftung im Erinnerungsverfahren nicht geltend gemacht werden kann.
Höchstvorsorglich hat das Gericht darauf hingewiesen, dass sich der Freistaat wohl mit Erfolg auf die Verschweigungseinrede berufen kann.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.