OLG Karlsruhe 11 U 7/21 , Urt. v. 9.2.2022 – Unechte Drittwiderspruchsklage gegen Teilungsversteigerung, Erbengemeinschaft
Vorinstanzen:
LG Karlsruhe Urt. v. 4.2.2021 – 7 O 129/20;
AG Karlsruhe Beschl. v. 21.2.2020 – 3 K 108/19
Gründe:
A. Die Parteien streiten als Mitglieder der Erbengemeinschaft nach Frau F. (im Folgenden:
Erblasserin) um die Zulässigkeit der Teilungsversteigerung des zum Nachlass gehörenden Miteigentumsanteils an dem Grundstück […].
Die im Jahr 1914 geborene Erblasserin verstarb am 22.6.2012. Sie hinterließ zwei Töchter und deren Kinder: die Klägerin und ihren Sohn G. sowie die am 26.9.2012 nachverstorbene H. und deren Kind K. (Beklagter).
OLG Karlsruhe 11 U 7/21
Der Ehemann der Erblasserin ist am 16.10.1970 vorverstorben. Der noch nicht vollständig auseinandergesetzte Nachlass der Erblasserin besteht im Wesentlichen aus dem hälftigen Miteigentumsanteil an dem Grundstück K.
Die Erblasserin beerbte ihren Ehemann auf der Grundlage eines gemeinschaftlichen notariellen Testaments vom 2.6.1964 als befreite Vorerbin.
Nacherben des Erstversterbenden sollten die beiden Töchter zu je 1/2, wiederum als befreite Vorerben werden. Nacherben und Ersatznacherben sollten jeweils die Abkömmlinge entsprechend der gesetzlichen Erbfolgeregelung sein. Der überlebende Ehegatte sollte frei sein, über sein Vermögen zu Lebzeiten und von Todes wegen zu verfügen.
Ferner liegt eine letztwillige Verfügung der Erblasserin vom 29.10.1995 vor, die folgenden Wortlaut hat:
„Mein letzter Wille:
OLG Karlsruhe 11 U 7/21
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.