OLG Karlsruhe 14 U 144/23 – Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft
Auslegung einer Verfügung von Todes wegen
etwaige Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft (hier: in Abgrenzung zu einem Nießbrauchsvermächtnis)
Die Klägerin, Nichte der Erblasserin, begehrt die Feststellung, dass der Beklagte, Witwer der Erblasserin, als Vorerbe eingesetzt wurde und die gesetzlichen Erben der Erblasserin Nacherben sind.
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament dem Beklagten “solange er lebt Nutzungsrecht über mein Vermögen” vermacht.
Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen und ein Nießbrauchsvermächtnis angenommen.
Kernaussagen des Gerichts:
Entscheidung:
Die Berufung der Klägerin wurde zurückgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Grundsätze der Testamentsauslegung und die Beweislastverteilung bei der Feststellung einer Vor- und Nacherbschaft.
Es zeigt, dass im Zweifel die Auslegung zu wählen ist, die zu einer geringeren Erbschaftsteuerbelastung führt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.