OLG Karlsruhe 14 W 50/24 (Wx) – Gewöhnlicher Aufenthalt
Sachverhalt:
Ein deutscher Staatsangehöriger verstarb in einem polnischen Pflegeheim.
Seine Ehefrau beantragte beim Amtsgericht Singen die Erteilung eines Erbscheins.
Das Amtsgericht wies den Antrag mangels internationaler Zuständigkeit zurück.
Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Ehefrau.
Entscheidung des OLG Karlsruhe:
Das OLG Karlsruhe hob den Beschluss des Amtsgerichts auf und verwies die Sache zurück.
Die deutsche Gerichtsbarkeit sei nach Art. 4 EuErbVO international zuständig, da der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Karlsruhe stellte klar, dass die Unterbringung in einem ausländischen Pflegeheim allein nicht ausreicht, um einen neuen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der EuErbVO zu begründen.
Erforderlich ist vielmehr ein Bleibewille, an dem es im vorliegenden Fall fehlte.
Ergänzende Anmerkungen:
Zusätzliche Informationen:
Wichtige Leitsätze:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.