OLG Karlsruhe 14 W 52/24 (Wx) – eGbR
Eintragung einer GbR als „eGbR“ unabhängig von der Angabe des Gesellschaftszwecks
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss vom 2. August 2024 entschieden, dass die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als „eGbR“
im Gesellschaftsregister nicht von der Angabe des Gesellschaftszwecks abhängig gemacht werden kann.
Der Fall:
Die Antragsteller begehrten die Eintragung ihrer GbR in das Gesellschaftsregister.
Das Registergericht forderte jedoch die Angabe des Gesellschaftszwecks, da es diesen für erforderlich hielt, um zu prüfen,
ob der Eintragung sonstige Hindernisse entgegenstehen, wie z.B. die Verfolgung eines gesetzes- oder sittenwidrigen Zwecks oder spezialgesetzliche Rechtsformverbote.
Die Entscheidung:
Das OLG Karlsruhe gab der Beschwerde der Antragsteller statt und entschied, dass die Angabe des Gesellschaftszwecks nicht erforderlich ist.
Begründung:
Auswirkungen:
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe stärkt die Privatautonomie der GbR und erleichtert ihre Eintragung in das Gesellschaftsregister.
Die Angabe des Gesellschaftszwecks ist nicht erforderlich, solange keine konkreten Anhaltspunkte für einen Missbrauch oder Gesetzesverstoß vorliegen.
Dies trägt zur Vereinfachung und Beschleunigung des Eintragungsverfahrens bei.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.