OLG Karlsruhe 22.07.2024 – 14 W 28/24 (Wx) – Ausschlagung durch Betreuer
Der Beschluss des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 22.07.2024 befasst sich mit der Frage, wann die Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Betreuer wirksam wird
und welche Auswirkungen die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf die Ausschlagungsfrist hat.
Kernaussagen:
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte ihren Sohn und ihre Nichte zu Erben eingesetzt.
Der Sohn stand unter Betreuung.
Seine Betreuerin schlug die Erbschaft für ihn aus.
Die Genehmigung des Betreuungsgerichts wurde jedoch erst nach Ablauf der Ausschlagungsfrist erteilt.
Die Nichte machte geltend, die Ausschlagung sei verspätet und unwirksam.
Entscheidung des OLG Karlsruhe:
Das OLG Karlsruhe wies die Beschwerde der Nichte zurück. Die Ausschlagung des Sohnes sei wirksam, da die Genehmigung des Betreuungsgerichts innerhalb der Ausschlagungsfrist beantragt worden sei.
Begründung:
Auswirkungen:
Die Entscheidung des OLG Karlsruhe klärt die Rechtslage zur Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Betreuer nach der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts.
Sie vereinfacht das Verfahren und stärkt den Schutz von betreuten Personen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.