
OLG Karlsruhe 9 W 29/21
Zusammenfassung RA und Notar Krau
Kernaussage:
In einem selbstständigen Beweisverfahren kann die Einholung eines medizinischen Gutachtens zum Gesundheitszustand einer älteren Person in Betracht kommen,
wenn zwischen Geschwistern Streit über die Wirksamkeit von Rechtsgeschäften der Mutter besteht, die sich auf mögliche Ansprüche nach ihrem Tod auswirken könnten.
Allerdings ist ein rechtliches Interesse im Sinne von § 485 Abs. 2 ZPO nicht gegeben, wenn die Mutter nicht an einer medizinischen Untersuchung mitwirken will
und keine anderen erheblichen Anknüpfungstatsachen für ein Gutachten vorliegen.
Hintergrund:
Entscheidung des Gerichts:
Fazit:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.



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