OLG Karlsruhe 11 Wx 82/14

Juni 14, 2018

OLG Karlsruhe 11 Wx 82/14

Beschluss 21.05.2015

Amtsermittlung bei Einwand Testierunfähigkeit

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Mai 2015 befasst sich mit einem Erbscheinsverfahren,

in dem die Testierfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung in Frage steht.

Der Erblasser, ein 1942 geborener türkischer Staatsangehöriger, hatte kurz vor seinem Tod ein notarielles Testament verfasst, in dem er seine Witwe als Alleinerbin einsetzte.

Einer seiner Söhne beantragte jedoch einen Erbschein nach türkischem Recht, da er die Testierunfähigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung behauptete.

Das Nachlassgericht ließ ein psychiatrisches Gutachten zur Testierfähigkeit erstellen, kam jedoch ohne umfassende Beweisaufnahme zu dem Schluss,

dass der Erblasser testierunfähig war, und kündigte die Erteilung eines Erbscheins nach gesetzlicher Erbfolge an.

OLG Karlsruhe 11 Wx 82/14

Die Witwe legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein und führte weitere Beweismittel, einschließlich eines neuen nervenärztlichen Gutachtens, an.

Das OLG Karlsruhe hob die Entscheidung des Nachlassgerichts auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück.

Es bemängelte, dass das Nachlassgericht seiner Amtsermittlungspflicht nicht ausreichend nachgekommen war.

Insbesondere hätte das Gericht Zeugen, wie den beurkundenden Notar und den Dolmetscher, sowie Personen, die dem Erblasser nahestanden,

anhören müssen, um die Testierfähigkeit besser beurteilen zu können.

Außerdem hätten die Krankenunterlagen des Erblassers und die Aussagen behandelnder Ärzte und anderer Zeugen einbezogen werden müssen.

Das OLG entschied, dass vor einer endgültigen Entscheidung eine umfassende Beweisaufnahme erforderlich sei,

um eine verlässliche Grundlage für die Beurteilung der Testierfähigkeit des Erblassers zu schaffen.

OLG Karlsruhe 11 Wx 82/14

Der Fall wurde daher an das Nachlassgericht zurückverwiesen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Geschäftswert für Erstellung Nachlassverzeichnis

Februar 15, 2025
Geschäftswert für Erstellung NachlassverzeichnisZusammenfassung des Beschlusses des LG Stuttgart vom 29.10.2024 (19 OH 22/23)RA und Notar …
Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Anforderungen an Pflichtteilsentziehungsgrund

Februar 15, 2025
Anforderungen an PflichtteilsentziehungsgrundRA und Notar KrauDas Urteil des LG München I vom 24.07.2024 (3 O 3026/24) befasst sich mit de…
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Teilnachlasspflegschaft für unbekannte Erben

Februar 15, 2025
Teilnachlasspflegschaft für unbekannte ErbenOLG Brandenburg, Beschluss vom 11.07.2024 – 3 W 17/24RA und Notar KrauAusgangslage:Nac…