OLG Karlsruhe Beschluss 31.1.1995 – 11 Wx 63/93 – Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

Mai 29, 2019

OLG Karlsruhe Beschluss 31.1.1995 – 11 Wx 63/93 – Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

RA und Notar Krau

In dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 31. Januar 1995 (Az. 11 Wx 63/93) ging es um die Auslegung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ in einem gemeinschaftlichen Testament

und die Frage, ob diese Klausel eine verbindliche Einsetzung der Abkömmlinge als Schlusserben impliziert.

Der Fall betraf ein Ehepaar, das in einem gemeinschaftlichen Testament festgelegt hatte, dass im Falle einer Pflichtteilsforderung eines Kindes

nach dem Tod des Erstversterbenden dieses Kind auch nach dem Tod des Überlebenden nur den Pflichtteil erhalten sollte.

Nach dem Tod seiner ersten Frau setzte der Ehemann in einem späteren Testament seine beiden Töchter als Erben ein und enterbte seinen Sohn,

der später einen Erbschein beantragte, der ihn und seine Schwestern als Erben zu je einem Drittel ausweisen sollte.

OLG Karlsruhe Beschluss 31.1.1995 – 11 Wx 63/93 – Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel

Das Landgericht Karlsruhe hatte den Antrag des Sohnes zurückgewiesen, mit der Begründung, dass das gemeinschaftliche Testament die Testierfreiheit des Überlebenden nicht eingeschränkt und keine bindende Schlusserbeneinsetzung der Kinder enthalten habe.

Gegen diese Entscheidung legte der Sohn Beschwerde ein, die ebenfalls abgelehnt wurde.

Das OLG Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und stellte fest, dass die Pflichtteilsstrafklausel keine zwingende Schlusserbeneinsetzung der Kinder beinhaltet.

Es sei lediglich zu prüfen, ob die Abkömmlinge als Schlusserben in Betracht kommen, was hier verneint wurde.

Die ergänzende Testamentsauslegung zielt darauf ab, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln, was jedoch nur möglich ist, wenn dieser Wille im Testament zumindest ansatzweise erkennbar ist.

Da dies im vorliegenden Fall nicht gegeben war, blieb es dem Erblasser freigestellt, den Sohn zu enterben und über den Nachlass frei zu verfügen.

Die weitere Beschwerde des Sohnes wurde somit zurückgewiesen, und die Entscheidung des Landgerichts als rechtsfehlerfrei bestätigt.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

OLG Zweibrücken 8 W 102/23 – Wie reich war Omi wirklich?

Dezember 13, 2024
OLG Zweibrücken 8 W 102/23 – Wie reich war Omi wirklich?Beschlusses vom 14.08.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Die Erblasserin ve…
BayObLG 102 AR 132/24 e

BayObLG 102 AR 132/24 e

Dezember 10, 2024
BayObLG 102 AR 132/24 eRA und Notar KrauDer Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 28.11.2024 befasst sich mit de…
brown concrete palace under blue sky at daytime

Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23

Dezember 7, 2024
Oberlandesgericht Stuttgart 19 W 4/23Beschluss vom 8. August 2023RA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom …