OLG Karlsruhe Beschluss 31.1.1995 – 11 Wx 63/93 – Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel
RA und Notar Krau
In dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 31. Januar 1995 (Az. 11 Wx 63/93) ging es um die Auslegung einer „Pflichtteilsstrafklausel“ in einem gemeinschaftlichen Testament
und die Frage, ob diese Klausel eine verbindliche Einsetzung der Abkömmlinge als Schlusserben impliziert.
Der Fall betraf ein Ehepaar, das in einem gemeinschaftlichen Testament festgelegt hatte, dass im Falle einer Pflichtteilsforderung eines Kindes
nach dem Tod des Erstversterbenden dieses Kind auch nach dem Tod des Überlebenden nur den Pflichtteil erhalten sollte.
Nach dem Tod seiner ersten Frau setzte der Ehemann in einem späteren Testament seine beiden Töchter als Erben ein und enterbte seinen Sohn,
der später einen Erbschein beantragte, der ihn und seine Schwestern als Erben zu je einem Drittel ausweisen sollte.
Das Landgericht Karlsruhe hatte den Antrag des Sohnes zurückgewiesen, mit der Begründung, dass das gemeinschaftliche Testament die Testierfreiheit des Überlebenden nicht eingeschränkt und keine bindende Schlusserbeneinsetzung der Kinder enthalten habe.
Gegen diese Entscheidung legte der Sohn Beschwerde ein, die ebenfalls abgelehnt wurde.
Das OLG Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Vorinstanzen und stellte fest, dass die Pflichtteilsstrafklausel keine zwingende Schlusserbeneinsetzung der Kinder beinhaltet.
Es sei lediglich zu prüfen, ob die Abkömmlinge als Schlusserben in Betracht kommen, was hier verneint wurde.
Die ergänzende Testamentsauslegung zielt darauf ab, den tatsächlichen Willen des Erblassers zu ermitteln, was jedoch nur möglich ist, wenn dieser Wille im Testament zumindest ansatzweise erkennbar ist.
Da dies im vorliegenden Fall nicht gegeben war, blieb es dem Erblasser freigestellt, den Sohn zu enterben und über den Nachlass frei zu verfügen.
Die weitere Beschwerde des Sohnes wurde somit zurückgewiesen, und die Entscheidung des Landgerichts als rechtsfehlerfrei bestätigt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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