OLG Koblenz Beschluss 29.12.2006 – 1 W 662/06 Notarielles Nachlassverzeichnis
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 29. Dezember 2006 (1 W 662/06) befasst sich mit der Verpflichtung eines Schuldners, persönlich vor einem Notar zu erscheinen, um ein Nachlassverzeichnis aufzunehmen.
Die Schuldner in diesem Fall waren durch ein Teilurteil des Landgerichts Koblenz vom 1. Februar 2006 verpflichtet worden, Auskunft über den Nachlass einer verstorbenen Person durch Vorlage eines notariell aufgenommenen Nachlassverzeichnisses zu erteilen.
Diese Verpflichtung hatten sie nicht ordnungsgemäß erfüllt, da das vorgelegte Verzeichnis nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach.
Das OLG Koblenz stellte fest, dass die persönliche Anwesenheit des Schuldners bei der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses durch den Notar erforderlich ist.
Ein Vertreter kann diese Pflicht nicht übernehmen, da nur der Schuldner selbst über das vollständige Wissen verfügt, das für die Erstellung eines vollständigen und korrekten Verzeichnisses notwendig ist.
Der Notar muss die Möglichkeit haben, den Schuldner zu belehren, Rückfragen zu stellen und Unklarheiten zu klären, um die Qualität des Nachlassverzeichnisses zu gewährleisten.
Diese direkte Interaktion zwischen Notar und Schuldner ist notwendig, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Auskünfte präzise und vollständig erteilt werden.
Da die Schuldner im vorliegenden Fall durch ihren Prozessbevollmächtigten vertreten wurden, konnte das Nachlassverzeichnis nicht die geforderte Qualität erreichen.
Daher wurde den Schuldnern auferlegt, bis zum 28. Februar 2007 persönlich vor dem Notar zu erscheinen, andernfalls drohte ein Zwangsgeld von jeweils 1.000 Euro.
Das Gericht erkannte jedoch, dass das bisherige Verhalten der Schuldner auf einer Fehleinschätzung beruhte und nicht auf einer absichtlichen Verweigerung.
Die Kosten des Verfahrens wurden den Schuldnern auferlegt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.